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   SG Detmold, 04.06.2009 - S 10 AS 106/08   

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SG Detmold, 04.06.2009 - S 10 AS 106/08 (https://dejure.org/2009,21030)
SG Detmold, Entscheidung vom 04.06.2009 - S 10 AS 106/08 (https://dejure.org/2009,21030)
SG Detmold, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - S 10 AS 106/08 (https://dejure.org/2009,21030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der Verpflichtung des Bundes zur Kostentragung von Leistungen i.R.d. Grundsicherung für Arbeitssuchende; Anforderungen und Qualifizierung von Leistungen als Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Vorliegen eines Überprüfungsrechtes bzw. einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus SG Detmold, 04.06.2009 - S 10 AS 106/08
    Die Erforderlichkeit einer Eingliederungsleistung nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II beurteilte sich nach den Zielvorgaben der §§ 1, 3 SGB II. Diese waren zwar für sich nicht anspruchsbegründend, steckten aber als programmatische Kernaussagen und Grundsätze den Leistungsrahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab (BSG, Urteil 23.11.2006, Az.: B 11b AS 3/05 R).

    Bei der Einfügung des zweiten Halbsatzes handelte es sich lediglich um eine gesetzliche Klarstellung des bereits zuvor geltenden Aufstockungsverbots (vgl. BSG, Urteil vom 23.11.2006, Az.: B 11b AS 3/05 R, Rdnr. 18).

  • BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93

    Voraussetzung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Schwerbeschädigter -

    Auszug aus SG Detmold, 04.06.2009 - S 10 AS 106/08
    Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches setzt voraus, dass Leistungen ohne Rechtsgrund empfangen worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.10.1994, Az.: 1 RK 34/93, NZS 1995, 131-132).
  • SG Detmold, 01.04.2009 - S 23 AS 22/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Detmold, 04.06.2009 - S 10 AS 106/08
    Soweit die 23. Kammer des erkennenden Gerichts in ihrem Urteil vom 1.4.2009, Az.: S 23 AS 22/07 eine abweichende Auffassung vertreten hat, schließt sich die Kammer dieser Auffassung ausdrücklich nicht an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - L 12 AS 1104/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Schließlich sei auch in einem Verfahren zwischen dem Beklagten und der Bundesrepublik Deutschland vor dem Sozialgericht Detmold (Az.: S 10 AS 106/08) seitens des Gerichts festgestellt worden, dass die Gewährung einer Selbstvermittlungsprämie nicht rechtmäßig sei.

    Sie sind nach Auffassung des Senats voll und ganz auf den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu übertragen (so auch SG Detmold 04.06.2009 - S 10 AS 106/08 - zur fehlenden Verpflichtung des Bundes, Kosten u.a. für die Selbstvermittlungsprämie des Beklagten zu tragen, weil diese keine Leistungen nach dem SGB II darstellen; nicht rechtskräftig).

    Damit ist die Gewährung einer Prämie, die vordergründig eine Belohnung für die Erfüllung bereits gesetzlich normierter Obliegenheiten und nicht hauptsächlich eine erforderliche Leistung zur Eingliederung in das Erwerbsleben darstellt, mit den Leistungsgrundsätzen der §§ 1 bis 3 SGB II nicht zu vereinbaren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen 23.01.2007 - L 7 AL 524/03 - im Anschluss hieran SG Detmold 04.06.2009 - S 10 AS 106/08 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - L 7 AS 83/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Gewährung einer Prämie, die vordergründig eine Belohnung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und nicht hauptsächlich eine erforderliche Leistung zur Eingliederung in das Erwerbsleben darstellt, ist mit den Leistungsgrundsätzen der §§ 1, 3 SGB II nicht vereinbar (vgl. zur Rechtswidrigkeit einer Selbstvermittlungsprämie LSG NRW, Urteil vom 30.06.2011, L 7 AS 1212/10; LSG NRW, Urteil vom 02.02.2011, L 12 AS 1104/10 und SG Detmold, Urteil vom 04.06.2009, S 10 AS 106/08).
  • SG Osnabrück, 28.09.2011 - S 18 AS 118/10

    Bund erhält i.R.d. HKR-Verfahrens zur Verfügung gestellte Finanzmittel zurück;

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist Anspruchsgrundlage für den Erstattungsanspruch gegen den Kläger nicht § 5 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung (andere Auffassung Sozialgericht Detmold, Urteil vom 4. Juni 2009, S 10 AS 106/08).

    Die vom Kläger gewährten Ausbildungskostenzuschüsse umgehen die Leistungen nach den §§ 235ff. SGB III, weil die Leistungsvoraussetzungen der §§ 235 bis 238 SGB III und der danach förderungsfähigen Personen erweitert werden (vgl. Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 4. Juni 2009, S 10 AS 106/08).

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