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   SG Detmold, 13.03.2020 - S 14 U 96/19   

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https://dejure.org/2020,58422
SG Detmold, 13.03.2020 - S 14 U 96/19 (https://dejure.org/2020,58422)
SG Detmold, Entscheidung vom 13.03.2020 - S 14 U 96/19 (https://dejure.org/2020,58422)
SG Detmold, Entscheidung vom 13. März 2020 - S 14 U 96/19 (https://dejure.org/2020,58422)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 73/60

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 13.03.2020 - S 14 U 96/19
    Bauarbeiten für den Wirtschaftsbetrieb im Sinne des § 124 Nr. 2 SGB VII setzen voraus, dass sie dem Betrieb wesentlich dienen und sich in seinem Rahmen halten (BSGE 17, 148; 30, 295).

    War dieser Rahmen überschritten, war nicht die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen, sondern vielmehr der Bau-Berufsgenossenschaft (nunmehr: Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft) gegeben (vgl. grundlegend Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 29.06.1962 -2 RU 73/60).

  • SG München, 01.07.2011 - S 1 U 5028/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz kraft Satzung

    Auszug aus SG Detmold, 13.03.2020 - S 14 U 96/19
    Diese, zu der Vorgängervorschrift der RVO vom BSG grundsätzlich getroffenen Einschränkungen gelten hinsichtlich der Art und des Umfangs der Bauarbeiten auch nach dem ab 01.01.1997 geltenden Recht des SGB VII weiter; obwohl § 124 Nr. 2 SGB VII keinen ausdrücklichen Hinweis auf einen beschränkten Umfang der Bauarbeiten, wie er aus § 777 Nr. 3 RVO unmittelbar ableitbar war, enthält, ist entsprechend den Gesetzesmaterialien davon auszugehen, dass die vom BSG getroffenen Einschränkungen hinsichtlich der Art und des Umfanges der Bauarbeiten weiterhin gelten (SG München, Urteil vom 01.07.2011 -S 1 U 5028/08-; Köhler in "Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft", Heft 1/2015, Seite 5 ff mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 12.02.1970 - 2 RU 23/67

    Bauarbeiten für den Wirtschaftsbetrieb - Landwirtschaftliches Unternehmen - Bau

    Auszug aus SG Detmold, 13.03.2020 - S 14 U 96/19
    Bauarbeiten für den Wirtschaftsbetrieb im Sinne des § 124 Nr. 2 SGB VII setzen voraus, dass sie dem Betrieb wesentlich dienen und sich in seinem Rahmen halten (BSGE 17, 148; 30, 295).
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