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   SG Detmold, 13.12.2012 - S 3 AL 116/11   

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SG Detmold, 13.12.2012 - S 3 AL 116/11 (https://dejure.org/2012,58193)
SG Detmold, Entscheidung vom 13.12.2012 - S 3 AL 116/11 (https://dejure.org/2012,58193)
SG Detmold, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - S 3 AL 116/11 (https://dejure.org/2012,58193)
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  • BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94

    Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

    Auszug aus SG Detmold, 13.12.2012 - S 3 AL 116/11
    Die Zuordnung eines Betriebes zu einer nicht förderungsfähigen Betriebsgruppe setzt nach der Rechtsprechung des BSG voraus, dass der Betrieb konkret nicht förderfähig ist und zu einer abgrenzbaren und nennenswerten Gruppe von Betrieben gehört, bei denen eine Einbeziehung in die Winterbauumlagepflicht nicht zu einer Belebung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder zu einer Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse der von saisonbedingten Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer führt (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1996, 10 RAr 10/94; zitiert nach www.juris.de).

    Nach den Vorgaben der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 30.01.1996, 10 RAr 10/94; zitiert nach www.juris.de) fällt eine Gruppe witterungsunabhängig arbeitender Trockenbauunternehmen zahlenmäßig ins Gewicht, wenn die Tarifvertragsparteien im Katalog des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe inzwischen eine neue Aufteilung vorgenommen haben, die einen nicht witterungsabhängigen Zweig des Baugewerbes nunmehr getrennt aufführt, oder wenn sich im Wirtschaftsleben eine bestimmte einheitliche, nicht mehr als bloß zufällige Ansammlung zu vernachlässigende, dauerhafte Gruppe von Betrieben etabliert hat, deren Mitgliedsbetriebe sämtlich nicht oder allenfalls in zu vernachlässigendem Ausmaß witterungsabhängig sind.

    Indiz für das Vorliegen einer derartigen Gruppe ist, dass sich ein Bundesverband gleichartiger Unternehmen gebildet hat (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1996, 10 RAr 10/94; zitiert nach www.juris.de).

    Von zahlenmäßigen Vorgaben, die statistisch ohnehin schwer zu belegen sind, hat das BSG ausdrücklich Abstand genommen (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1996, 10 RAr 10/94; zitiert nach www.juris.de).

  • LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06

    Umlagepflicht von Trockenbauunternehmen zur Winterbauumlage

    Auszug aus SG Detmold, 13.12.2012 - S 3 AL 116/11
    Für Trockenbauunternehmen besteht keine Möglichkeit, bei witterungsbedingten Erschwernissen fachgerecht zu arbeiten und auf andere Tätigkeiten, die durch eine Winterbauförderung erleichtet werden können, auszuweichen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.08.2010, L 3 AL 133/06; zitiert nach www.juris.de).
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 27/99 R

    Umlage zur produktiven Winterbauförderung - Arbeitgeber des Baugewerbes -

    Auszug aus SG Detmold, 13.12.2012 - S 3 AL 116/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist es ohne Bedeutung, ob für den umlagepflichtigen Betrieb das Risiko eines witterungsbedingten Arbeitsausfalls besteht, insbesondere, ob in der Vergangenheit bereits Leistungen der Winterbauförderung in Anspruch genommen worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 09.09.1999 B 11 AL 27/99 R; zitiert nach www.juris.de).
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