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   SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13   

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https://dejure.org/2014,52533
SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13 (https://dejure.org/2014,52533)
SG Detmold, Entscheidung vom 14.03.2014 - S 24 KR 478/13 (https://dejure.org/2014,52533)
SG Detmold, Entscheidung vom 14. März 2014 - S 24 KR 478/13 (https://dejure.org/2014,52533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Zahlung von Krankengeld

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Krankengeldanspruch auch bei lückenhaftem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krankengeldanspruch auch bei lückenhaftem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Aus der Wendung in § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V, für die Berechnung des Regelentgelts sei auf das "im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum" erzielte Arbeitsentgelt abzustellen, kann indessen nicht gefolgert werden, dass der Entgeltbezug bis unmittelbar an die Arbeitsunfähigkeit herangereicht haben oder dass gar die Arbeitsunfähigkeit kausal für den Ausfall des Arbeitsentgelts gewesen sein muss (vgl. dazu und im Folgenden BSG Urteil vom 07.05.2002 - B 1 KR 10/02 R -, www.sozialgerichtsbarkeit.de und BSG Urteil vom 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R -, juris Rn. 19 f.).

    Dementsprechend hat das BSG in der Vergangenheit der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes nur bei dessen (erstmaliger) Berechnung Bedeutung beigemessen; für die Entstehung des Anspruchs und für das weitere Schicksal eines einmal entstandenen Krankengeldanspruchs sollte es dagegen auf diesen Gesichtspunkt nicht mehr ankommen, so dass Krankengeld auch zu gewähren war, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall herbeigeführt werden konnte (BSG Urteil vom 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R -, juris Rn. 20; BSG Urteil vom 27.11.1990 - 3 RK 6/88 -, juris Rn. 25 f.).

    Aus der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes lässt sich daher die Forderung nach einer durch die Arbeitsunfähigkeit verursachten Einkommenseinbuße als weiterer (ungeschriebener) Voraussetzung des Krankengeldanspruchs nicht ableiten (BSG Urteil vom 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R -, juris Rn. 20).

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Auch eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann einen Anspruch auf Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte begründen und weitere Meldungen der Arbeitsunfähigkeit entbehrlich machen (BSG Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R -, juris Rn. 13; BSG Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, juris Rn. 15).

    Missbrauch und praktische Schwierigkeiten stehen dagegen nicht in Rede, wenn die Krankenkasse pflichtgemäß die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den MDK überprüft (vgl. BSG Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R -, juris Rn. 15; BSG Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, juris Rn. 15).

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Auch eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann einen Anspruch auf Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte begründen und weitere Meldungen der Arbeitsunfähigkeit entbehrlich machen (BSG Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R -, juris Rn. 13; BSG Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, juris Rn. 15).

    Missbrauch und praktische Schwierigkeiten stehen dagegen nicht in Rede, wenn die Krankenkasse pflichtgemäß die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den MDK überprüft (vgl. BSG Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R -, juris Rn. 15; BSG Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, juris Rn. 15).

  • BSG, 24.02.1976 - 5 RKn 26/75

    Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Es ist ausreichend, wenn der Arzt feststellt, dass der Versicherte krank ist und deshalb weder seine letzte noch eine ähnliche Tätigkeit verrichten kann (BSG Urteil vom 24.02.1976 - 5 RKn 26/75 -, juris Rn. 15).
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich -

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Fehlt es daran, so besteht auch dann kein Leistungsanspruch, wenn das bestehende Versicherungsverhältnis an sich einen Krankengeldanspruch mit umfasst (vgl. BSG Urteil vom 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R -, juris Rn. 20).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Dementsprechend hat das BSG in der Vergangenheit der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes nur bei dessen (erstmaliger) Berechnung Bedeutung beigemessen; für die Entstehung des Anspruchs und für das weitere Schicksal eines einmal entstandenen Krankengeldanspruchs sollte es dagegen auf diesen Gesichtspunkt nicht mehr ankommen, so dass Krankengeld auch zu gewähren war, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall herbeigeführt werden konnte (BSG Urteil vom 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R -, juris Rn. 20; BSG Urteil vom 27.11.1990 - 3 RK 6/88 -, juris Rn. 25 f.).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R

    Krankenversicherung - kein Krankengeldanspruch eines freiwillig versicherten

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Dies entspreche auch dem Schutzzweck des Krankengeldes (BSG Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R -, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Dieses Versicherungsverhältnis bestimmt nicht nur, ob eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht, sondern bildet auch den Maßstab der Arbeitsunfähigkeit (BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R -, juris Rn. 12).
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 10/02 R

    Familienversicherung bei nachgehendem Leistungsanspruch, Lohnersatzfunktion des

    Auszug aus SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13
    Aus der Wendung in § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V, für die Berechnung des Regelentgelts sei auf das "im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum" erzielte Arbeitsentgelt abzustellen, kann indessen nicht gefolgert werden, dass der Entgeltbezug bis unmittelbar an die Arbeitsunfähigkeit herangereicht haben oder dass gar die Arbeitsunfähigkeit kausal für den Ausfall des Arbeitsentgelts gewesen sein muss (vgl. dazu und im Folgenden BSG Urteil vom 07.05.2002 - B 1 KR 10/02 R -, www.sozialgerichtsbarkeit.de und BSG Urteil vom 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R -, juris Rn. 19 f.).
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