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   SG Detmold, 18.09.2014 - S 18 AS 871/12   

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https://dejure.org/2014,33105
SG Detmold, 18.09.2014 - S 18 AS 871/12 (https://dejure.org/2014,33105)
SG Detmold, Entscheidung vom 18.09.2014 - S 18 AS 871/12 (https://dejure.org/2014,33105)
SG Detmold, Entscheidung vom 18. September 2014 - S 18 AS 871/12 (https://dejure.org/2014,33105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung zusätzlicher Einkünfte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattete Fahrtkosten sind kein Einkommen bei Leistungsbezug nach dem SGB II !

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten vom Arbeitgeber sind kein Einkommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber ist kein Einkommen im Sinne des SGB II - Jobcenter darf vom Arbeitgeber gewährte Erstattungen nicht als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen anrechnen

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Dortmund, 04.04.2016 - S 31 AS 2064/14

    Hartz IV: Fahrtkostenpauschale bei Nebentätigkeit anrechnungsfrei

    Zur Rechtsauffassung der Kammer stellen die dem Kläger vom Arbeitgeber gezahlten Fahrtkosten jedoch schon keine Einnahme dar (ähnlich Urteile Sozialgericht Schwerin S 15 AS 1947/13 und Sozialgericht Detmold S 18 AS 871/12, die kein Einkommen annehmen, a.A. Urteil Sozialgericht Nordhausen S 13 AS 1351/14).
  • SG Schwerin, 10.03.2015 - S 15 AS 1947/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Sie hat daher kein Einkommen i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II erzielt (vgl. SG Detmold, Urteil vom 18.09.2014 - S 18 AS 871/12 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R zu vorausgezahlten Stromabschlägen).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 10 UF 114/16

    Kindesunterhalt: Höhe des Unterhaltsanspruchs nach Auskunftserteilung durch den

    Der von dem Antragsgegner zitierten Entscheidung des Sozialgerichts Detmold (Urteil vom 18.9.2014 - S 18 AS 871/12, BeckRS 2014, 73877) lässt sich nichts anderes entnehmen, da diese - im Rahmen einer allein sozialrechtlichen Betrachtung - die Anrechnung von Fahrtkostenerstattungen seitens des Arbeitgebers gemäß § 11 SGB II für nicht im Interesse des Arbeitnehmers durchgeführte Fahrten (also nicht Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) betrifft.
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