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   SG Detmold, 24.05.2022 - S 2 KR 456/22 ER   

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SG Detmold, 24.05.2022 - S 2 KR 456/22 ER (https://dejure.org/2022,16786)
SG Detmold, Entscheidung vom 24.05.2022 - S 2 KR 456/22 ER (https://dejure.org/2022,16786)
SG Detmold, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - S 2 KR 456/22 ER (https://dejure.org/2022,16786)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Gießen, 17.01.2007 - 1 S 244/06

    Arbeitnehmeranteil: Aufrechnung mit Ansprüchen des Arbeitgebers gegen die

    Auszug aus SG Detmold, 24.05.2022 - S 2 KR 456/22
    Schon mit dem Wesen der Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die Einzugsstelle ist die Aufrechnung mit Ansprüchen aus Leistungserbringung nicht vereinbar (hierzu auch Urteil des Landgerichts Gießen vom 17.01.2007 zum Verfahren 1 S 244/06, abrufbar bei Juris).
  • SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22

    Beitragsbemessung eines als hauptberuflich Selbständiger freiwillig

    Geht es dem Antragsteller der Sache nach um die Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen, wie etwa einer Kontopfändung mit Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Krankenkasse, in Bezug auf rückständige Beitragsforderungen ist der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung iSv § 86 Abs. 2 SGG auszulegen (vgl dazu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.7.2019 - L 11 KR 1393/19 ER-B, juris Rn 13, 25 f; SG Detmold, Beschluss vom 24.5.2022 - S 2 KR 456/22 ER, juris Rn 16; zur Frage der Zuständigkeit der Finanzgerichte für die Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach § 257 AO: SG Berlin, Beschluss vom 30.8.2019 - S 205 AS 7068/19 ER, juris Rn 15).
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