Rechtsprechung
SG Detmold, 24.05.2022 - S 2 KR 456/22 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,16786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Gießen, 17.01.2007 - 1 S 244/06
Arbeitnehmeranteil: Aufrechnung mit Ansprüchen des Arbeitgebers gegen die …
Auszug aus SG Detmold, 24.05.2022 - S 2 KR 456/22
Schon mit dem Wesen der Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die Einzugsstelle ist die Aufrechnung mit Ansprüchen aus Leistungserbringung nicht vereinbar (hierzu auch Urteil des Landgerichts Gießen vom 17.01.2007 zum Verfahren 1 S 244/06, abrufbar bei Juris).
- SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22
Beitragsbemessung eines als hauptberuflich Selbständiger freiwillig …
Geht es dem Antragsteller der Sache nach um die Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen, wie etwa einer Kontopfändung mit Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Krankenkasse, in Bezug auf rückständige Beitragsforderungen ist der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung iSv § 86 Abs. 2 SGG auszulegen (vgl dazu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.7.2019 - L 11 KR 1393/19 ER-B, juris Rn 13, 25 f; SG Detmold, Beschluss vom 24.5.2022 - S 2 KR 456/22 ER, juris Rn 16; zur Frage der Zuständigkeit der Finanzgerichte für die Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach § 257 AO: SG Berlin, Beschluss vom 30.8.2019 - S 205 AS 7068/19 ER, juris Rn 15).