Rechtsprechung
SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
Auszug aus SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
Maßgebend ist dann, ob die Eheleute konkrete Schritte zur Verwirklichung des Entschlusses eingeleitet haben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.04.2016 - Az.: L 11 R 2064/15). - SG Lübeck, 26.01.2006 - S 7 RA 320/03
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
Indes gilt die gesetzliche Vermutung nicht nur in den Fällen, in denen eine geringe oder sogar möglicherweise fehlende eigene Versorgung der Witwe/des Witwers vorliegt, sondern auch dann, wenn die Hinterbliebenenversorgung die eigene Versorgung aufbessert (vgl. SG Lübeck, Urteil v. 26.01.2006 - Az.: S 7 RA 320/03). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 71/14
Anspruch auf Witwenrente bei Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe
Auszug aus SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
Allein die Tatsache, dass Hinterbliebener und Versicherte vor dem Tod schon seit vielen Jahren ununterbrochen in häuslicher und eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt haben, reicht nicht aus, um die die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.01.2017 - Az.: L 22 R 71/14).
- LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98
Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO
Auszug aus SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
So ist anerkannt, dass eine Versorgungsehe nicht angenommen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Witwe bzw. des Witwers durch Heirat verschlechtert hat (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 11.11.1999 - Az.: L 5 U 112/98). - LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 314/17
Beabsichtigte Eheschließung, Anmeldung zur Eheschließung
Auszug aus SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
Denn das "Besiegelnwollen" der Beziehung und das Tragen eines gemeinsamen Namens, wie etwa von der Zeugin und Standesbeamtin X glaubhaft und nachvollziehbar dargestellt, sind vor allem nachdem sie erst nach Kenntnis der lebensbedrohlichen Erkrankung in den Vordergrund gerückt wurden, keine so bedeutsamen Gründe der Ehegatten, dass sie der gesetzlichen Vermutung zumindest gleichwertig wären (vgl. LSG München, Urteil v. 13.11.2018 - L 19 R 314/17). - BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
Die höchstrichterliche Rechtsprechung betont in ihrer Leitentscheidung vom 05.05.2009, dass als Umstände alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen sind, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl. BSG, Urteil v. 05.05.2009 - Az.: B 13 R 55/08 R).