Rechtsprechung
SG Detmold, 28.02.2018 - S 5 KA 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 31 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Ermächtigung | Feststellung des Umfangs der Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz
Verfahrensgang
- SG Detmold, 28.02.2018 - S 5 KA 5/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 31/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen …
Auszug aus SG Detmold, 28.02.2018 - S 5 KA 5/15
Der Status einer im Krankenhausplan des Landes aufgenommenen Tagesklinik ist seit der Entscheidung des BSG vom 28.01.2009 (B 6 KA 61/07 R, juris.de) geklärt.Andererseits kann auch eine (örtlich ausgegliederte) Tagesklinik unter den Krankenhausbegriff des BSG fallen, denn bei umfassender Auslegung des § 107 Abs. 1 SGB V ergibt sich keine Ausgrenzung der nur teilstationär behandelnden Einrichtungen aus dem Rechtsbegriff "Krankenhaus" (BSG, Urt. v. 28.01.2009, aaO, Rn. 16, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 10 KA 33/03
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus SG Detmold, 28.02.2018 - S 5 KA 5/15
Ob die tagesklinischen "Außenstellen" des Krankenhauses des Klägers tatsächlich nicht als selbständige Krankenhäuser, sondern nur als unselbständige Teile des Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan aufgenommen sind, so dass es bei ihnen schon formal am Status eines Krankenhauses fehlt, an das die psychiatrische Institutsambulanz räumlich und personell angebunden sein kann (SG Dresden…, Urteil vom 11. Juli 2012 - S 18 KA 161/10 -, Rn. 44, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 2004 - L 10 KA 33/03, juris), ist angesichts der Verzahnung des Rechts der Krankenhausförderung mit dem Anspruch auf Ermächtigung nicht zwingend. - SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 33/06
Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - ausgelagerter Praxisraum - …
Auszug aus SG Detmold, 28.02.2018 - S 5 KA 5/15
Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf Genehmigung einer Zweigstelle der Institutsambulanz nach den Vorschriften der Ärzte-ZV (SG Marburg…, Urt. vom 23.05.2007 SG Marburg, Urteil vom 23.05.2007 - S 12 KA 33/06 -, Rn. 30, juris).
- BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 49/94
Begriff der psychiatrischen Institutsambulanz
Auszug aus SG Detmold, 28.02.2018 - S 5 KA 5/15
Nach der Entscheidung des BSG vom 21.06.1995 steht allerdings auch fest, dass der in § 118 SGB V verwandte Terminus "Psychiatrische Institutsambulanz" nur solche Einrichtungen erfasst, in denen die ambulante Behandlung der Versicherten in der Ambulanz einer Klinik durchgeführt wird, was eine organisatorische und räumliche Anbindung der Behandlungseinrichtung an die Klinik voraussetzt (vgl. BSG, Urt. v. 21.06.1995 - 6 RKa 49/94, juris Rdnr. 17). - SG Dresden, 11.07.2012 - S 18 KA 161/10
Anspruch auf eine unbefristete Ermächtigung der psychiatrischen Institutsambulanz …
Auszug aus SG Detmold, 28.02.2018 - S 5 KA 5/15
Ob die tagesklinischen "Außenstellen" des Krankenhauses des Klägers tatsächlich nicht als selbständige Krankenhäuser, sondern nur als unselbständige Teile des Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan aufgenommen sind, so dass es bei ihnen schon formal am Status eines Krankenhauses fehlt, an das die psychiatrische Institutsambulanz räumlich und personell angebunden sein kann (SG Dresden, Urteil vom 11. Juli 2012 - S 18 KA 161/10 -, Rn. 44, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 2004 - L 10 KA 33/03, juris), ist angesichts der Verzahnung des Rechts der Krankenhausförderung mit dem Anspruch auf Ermächtigung nicht zwingend. - BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 36/13 R
Medizinisches Versorgungszentrum - Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung …
Auszug aus SG Detmold, 28.02.2018 - S 5 KA 5/15
Auch wenn hierfür keine ausdrückliche Ermächtigung im Gesetz vorhanden ist, muss eine solche behördliche Befugnis jedenfalls dann angenommen werden, wenn für den Erlass eines solchen feststellenden Bescheides ein legitimes Interesse existiert (vgl. BSG, Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 36/13 R -, SozR 4-2500 § 95 Nr. 28, juris, Rn. 16).