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   SG Dortmund, 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16   

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https://dejure.org/2018,3234
SG Dortmund, 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16 (https://dejure.org/2018,3234)
SG Dortmund, Entscheidung vom 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16 (https://dejure.org/2018,3234)
SG Dortmund, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - S 27 AS 3056/16 (https://dejure.org/2018,3234)
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  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus SG Dortmund, 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16
    Der Begriff der "Angemessenheit" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris).

    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (sog. Produkttheorie, vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Dortmund, 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16
    Ein Konzept ist ein planmäßiges Vorgehen des Grundsicherungsträgers im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Vergleichsraum (BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R, Rn. 19 - juris).

    Eine nachträgliche Erhebung von Daten zur Entwicklung eines Konzeptes scheidet aufgrund des Zeitablaufs aus (BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R, Rn. 27 - juris).

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten

    Auszug aus SG Dortmund, 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16
    Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Übernahme seiner tatsächlichen Bruttowarmmiete in Höhe von 610, 79 EUR und hat eine zulässige Begrenzung des Streitgegenstandes auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung vorgenommen (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R m.w.N. - juris).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Dortmund, 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16
    Zur Konkretisierung der Angemessenheitsgrenze ist auf einer ersten Stufe eine abstrakte und auf einer zweiten Stufe eine konkret-individuelle Prüfung vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 4/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Dortmund, 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16
    Die Kosten der Unterkunft sind jedoch nicht völlig unbegrenzt zu übernehmen, sondern nur bis zur Höhe der Tabellenwerte zum Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils maßgeblichen Fassung, auf die ein Sicherheitszuschlag von 10 % aufzuschlagen ist (BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 4/13 R, Rn. 15 - juris).
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