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SG Dortmund, 03.02.2016 - S 17 U 487/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung der Zahlung einer Abfindung aufgrund einer Quarzstaublungenerkrankung eines Erwerbsunfähigen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine Abfindung der Unfallrente bei verkürzter Lebenserwartung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Abfindung der Unfallrente bei verkürzter Lebenserwartung
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Bei verkürzter Lebenserwartung kein Anspruch auf Abfindung der Unfallrente
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen - …
Auszug aus SG Dortmund, 03.02.2016 - S 17 U 487/14
Als Kann-Vorschrift besagt die zitierte Norm des § 76 Abs. 1 S. 1 SGB VII, dass der Unfallversicherungsträger unter pflichtgemäßer Ausübung von Ermessen über den Abfindungsantrag entscheidet (BSG, Urteil vom 09.11.2010, Az.: B 2 U 10/10 R, SozR 4-2700 § 76 Nr. 2).Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 09.11.2010, Az.: B 2 U 10/10 R, aaO), welcher die Kammer sich anschließt, ist es statthaft, dass der Unfallversicherungsträger medizinische Erwägungen innerhalb der Ermessensausübung anstellt.