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   SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09 WA   

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https://dejure.org/2010,78194
SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09 WA (https://dejure.org/2010,78194)
SG Dortmund, Entscheidung vom 10.12.2010 - S 33 AL 259/09 WA (https://dejure.org/2010,78194)
SG Dortmund, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - S 33 AL 259/09 WA (https://dejure.org/2010,78194)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • SG Koblenz, 10.01.2007 - S 9 AL 302/06

    Kappung der Frist für den Beitritt von langjährig Selbständigen zur gesetzlichen

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    Auf die technisch schwer verständliche Formulierung ist bereits hingewiesen worden (vgl. SG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 10.01.2007, S 9 AL 302/06, zitiert nach juris).

    Die Vorlagebeschlüsse des SG Nürnberg (vom 11.01.2007, S 6 AL 554/06) und vom SG Koblenz (vom 10.01.2007, S 9 AL 302/06; jeweils zitiert nach juris) sind mittlerweile aufgehoben worden, da die Beklagte nach Änderung ihrer Dienstanweisung jedenfalls die dort im Streit stehenden Anträge (bis einschließlich 25.07.2006) anerkannt hat (vgl. hierzu Wenner, Soziale Sicherheit 2009, 197 f.).

    Dabei kann hier dahinstehen, ob diese Worte als "mit Wirkung ab Inkrafttreten dieses Gesetzes" zu lesen sind (vgl. ablehnend: SG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 10.01.2007, S 9 AL 302/06, zitiert nach juris), denn der Kläger hat hier weit nach dem auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Tag seinen Antrag gestellt.

    Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten (entsprechend BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010, 2 BvL 59/06, zitiert nach juris) bestehen nicht (vgl. SG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 10.01.2007, S 9 AL 302/06, Rn. 46 ff.; SG Nürnberg, Vorlagebeschluss vom 11.01.2007, S 6 AL 554/06, Rn. 38, jeweils zitiert nach juris; Fuchs in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand: 12/2009, § 28a, Rn. 13; Wenner, Soziale Sicherheit 2006, 200 f.; ders., Soziale Sicherheit 2009, 197 f.).

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    Im Beschluss vom 15.03.2000 (1 BvL 16/96 u.a., zitiert nach juris) hat es unter Offenlassung der - sich grundsätzlich auch im vorliegenden Rechtsstreit stellenden - Frage (vgl. dazu Wenner, Soziale Sicherheit 2006 200 ff.), ob ein Eingriff dieser Art den verfassungsrechtlichen Anforderungen einer echten Rückwirkung genügen muss, ausgeführt, dass, wenn der Gesetzgeber das Vertrauen in den Fortbestand einer befristeten Übergangsvorschrift, die er aus Vertrauensschutzgründen erlassen hat, enttäuscht, indem er sie vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist zu Lasten der Berechtigten beseitigt, dies jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur unter besonderen Anforderungen möglich sei.

    Die Beantwortung dieser Frage kann die Kammer daher offenlassen (vgl. BVerfG im Beschluss vom 15.03.2000, 1 BvL 16/96 u. a., zitiert nach juris).

  • SG Nürnberg, 11.01.2007 - S 6 AL 554/06

    Grundlagen für die freiwillige Weiterversicherung eines selbstständig Tätigen

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    Die Vorlagebeschlüsse des SG Nürnberg (vom 11.01.2007, S 6 AL 554/06) und vom SG Koblenz (vom 10.01.2007, S 9 AL 302/06; jeweils zitiert nach juris) sind mittlerweile aufgehoben worden, da die Beklagte nach Änderung ihrer Dienstanweisung jedenfalls die dort im Streit stehenden Anträge (bis einschließlich 25.07.2006) anerkannt hat (vgl. hierzu Wenner, Soziale Sicherheit 2009, 197 f.).

    Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten (entsprechend BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010, 2 BvL 59/06, zitiert nach juris) bestehen nicht (vgl. SG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 10.01.2007, S 9 AL 302/06, Rn. 46 ff.; SG Nürnberg, Vorlagebeschluss vom 11.01.2007, S 6 AL 554/06, Rn. 38, jeweils zitiert nach juris; Fuchs in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand: 12/2009, § 28a, Rn. 13; Wenner, Soziale Sicherheit 2006, 200 f.; ders., Soziale Sicherheit 2009, 197 f.).

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    In der Gesetzesbegründung zu § 434j Abs. 2 S. 1 SGB III ist hierzu Folgendes ausgeführt: "Alle Personen, die zum 1. Februar 2006 die Voraussetzungen der freiwilligen Weiterversicherung "dem Grunde nach" erfüllen - also vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren - sollen die freiwillige Weiterversicherung bis zum Ende des Jahres 2006 beantragen können" (BT-Drs. 15/1515, S. 111).

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als es sich zum einen nicht um langfristig angelegtes Übergangsrecht handelt und zum anderen mit der freiwilligen Weiterversicherung für Existenzgründer und Auslandsbeschäftigte zunächst ohnehin Erfahrungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme und die damit verbundenen Risiken für die Arbeitslosenversicherung gesammelt werden sollten und aus diesem Grunde das Versicherungspflichtverhältnis für diese Personengruppen ursprünglich gemäß § 28a Abs. 2 S. 3 Nr. 4 SGB III mit Ablauf des 31.12.2010 enden sollte (vgl. dazu auch BT-Drs. 15/1515, S. 78, über den 31.12.2010 hinaus verlängert und entfristet durch Art. 1 Nr. 4 Beschäftigungschancengesetz vom 24.10.2010, BGBl. I, 1417).

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    Zwar lässt das BVerfG sogar eine echte Rückwirkung von Gesetzen ausnahmsweise zu, wenn das geltende Recht "in dem Maße systemwidrig und unbillig ist, dass ernsthafte Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit bestehen" oder wenn "der Betroffene zu dem Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, mit einer Neuregelung rechnen musste" (s. hierzu die Zusammenfassung der Rechtsprechung des BVerfG im Urteil des BSG vom 19.05.2004, B 13 Rj 46/03 R, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    Er verlangt aber, dass dieser auch insoweit den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise nutzt, insbesondere im Hinblick darauf, ob die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Urteil vom 05.07.1989, 1 BvL 11/87 u. a., zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    Die maßgebliche Grenze ist jedoch dann erreicht, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998, 1 BvL 50/92, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten (entsprechend BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010, 2 BvL 59/06, zitiert nach juris) bestehen nicht (vgl. SG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 10.01.2007, S 9 AL 302/06, Rn. 46 ff.; SG Nürnberg, Vorlagebeschluss vom 11.01.2007, S 6 AL 554/06, Rn. 38, jeweils zitiert nach juris; Fuchs in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand: 12/2009, § 28a, Rn. 13; Wenner, Soziale Sicherheit 2006, 200 f.; ders., Soziale Sicherheit 2009, 197 f.).
  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    In seinem Beschluss vom 03.02.2004 (1 BvR 2491/97, zitiert nach juris) hat das BVerfG hinsichtlich einer nachteiligen Abänderung einer Übergangsregelung ausgeführt, dass dann, wenn der Gesetzgeber Übergangsregelungen, die er aus Vertrauensschutzgründen erlassen habe, vor Ablauf der für den Übergang vorgesehenen Zeit zu Lasten der Berechtigten beseitige, seine Regelung im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz besonders strengen Anforderungen genügen müsse.
  • BVerfG - 1 BvL 1/07 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Arbeitslosenversicherung - Kappung der Frist für Selbstständige

    Auszug aus SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09
    Das Verfahren wurde durch Beschlüsse vom 07.03.2007 und vom 11.12.2007 im Hinblick auf das vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Az. 1 BvL 1/07 anhängige Normenkontrollverfahren ruhend gestellt und nach Aufhebung des Vorlagebeschlusses im dortigen Ausgangsverfahren wiederaufgenommen.
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 3/11 R

    Arbeitslosenversicherung - freiwillige Weiterversicherung/Begründung eines

    bb) Im vorliegenden Fall wurden jedenfalls durch die (rückgeltende) Inkraftsetzung von § 434j Abs. 2 S 2 SGB III keine Grundrechte der Klägerin verletzt (vgl allgemein in diesem Sinne zu ähnlichen wie im Falle der Klägerin bedeutsamen zeitlichen Zusammenhängen Bieback, von Maydell/Ruland/Becker, Sozialrechtshandbuch, 5. Aufl 2012, Kap 21 RdNr 50; aA SG Dortmund Beschluss vom 10.12.2010 - S 33 AL 259/09 WA - Juris - beim BVerfG anhängig unter 1 BvL 4/11; Wenner, SozSich 2006, 200, 206, ders, - einschränkend für Fälle einer Antragstellung nach dem 25.7.2006 - SozSich 2009, 197, 198) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - L 8 AL 82/10

    Versicherungspflicht auf Antrag - Antragsfrist - Gesetzesänderung

    Weitergehende verfassungsrechtliche Pflichten des Gesetzgebers sind zur Überzeugung des Senats nicht begründbar (s. zur Gegenansicht SG Dortmund, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 10. Dezember 2010 - S 33 AL 259/09 WA; Az. des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 4033/10
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des SG Dortmund im Vorlagebeschluss vom 10.12.2010 (S 33 AL 259/09 WA - in juris), die gesetzliche Regelung verstoße gegen das Rückwirkungsverbot und gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG statuierten Gleichbehandlungsgrundsatz.
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