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   SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06   

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https://dejure.org/2007,62975
SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06 (https://dejure.org/2007,62975)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13.11.2007 - S 36 U 76/06 (https://dejure.org/2007,62975)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13. November 2007 - S 36 U 76/06 (https://dejure.org/2007,62975)
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  • BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69

    Anspruch auf Kinderzuschlag - Anspruch beider Ehegatten - Ehegatte im

    Auszug aus SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06
    Weitere Indizien, die für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen, sind Urlaubsansprüche (BSGE 32, 38, 40), die Regelung eines Kündigungsschutzes, die Bezahlung nach Stunden, Wochen oder Monaten.
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06
    Ein Unternehmensrisiko trägt der Betreffende nur dann, wenn er kein Festgehalt bezieht bzw. wenn der Erfolg des eigenen wirtschaftlichen Einsatzes ungewiss ist (vgl. BSGE 35, 20, 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2003 - L 7 U 777/03

    Unfallversicherungsschutz von Personen in Beschäftigungs- und

    Auszug aus SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06
    Insofern hat bereits das Landessozialgericht Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 13.11.2003, Az. L 7 U 777/03, grundsätzlich einen Versicherungsschutz angenommen.
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 87/89

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06
    Die persönliche Abhängigkeit äußert sich in erster Linie in der Eingliederung des Arbeitenden in eine fremde Arbeitsorganisation, d. h. in einen Betrieb, in eine Verwaltung oder einen Haushalt des Arbeitgebers (vgl. BSGE 68, 24).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 110/71

    Tätigkeit aufgrund Dienstvertrags - Anstellung bei Polizei - Arzt - Frei

    Auszug aus SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06
    Ein weiteres Merkmal für ein Beschäftigungsverhältnis ist insbesondere auch das Fehlen des Unternehmerrisikos (vgl. BSGE 35, 212, 214).
  • BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 22/73

    Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinie - Arzneimittel -

    Auszug aus SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06
    Zur Abgrenzung zur selbständigen Arbeit wird von den tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen, wobei für die Abgrenzung eine Gesamtbetrachtung aller Umstände bzw. das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse maßgebend sind (vgl. BSGE 38, 35).
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