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   SG Dortmund, 14.12.2016 - S 62 SO 133/16   

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https://dejure.org/2016,53373
SG Dortmund, 14.12.2016 - S 62 SO 133/16 (https://dejure.org/2016,53373)
SG Dortmund, Entscheidung vom 14.12.2016 - S 62 SO 133/16 (https://dejure.org/2016,53373)
SG Dortmund, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - S 62 SO 133/16 (https://dejure.org/2016,53373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Kostenbeteiligung aus angespartem Blindengeld bei Heimunterbringung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Kostenbeteiligung aus angespartem Blindengeld bei Heimunterbringung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenbeteiligung aus angespartem Blindengeld bei Heimunterbringung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Darf angespartes Blindengeld bei Heimunterbringung angerechnet werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angespartes Blindengeld muss nicht für Heimkosten verwendet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfeempfänger darf angespartes Blindengeld behalten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 14.02.2017)

    Angespartes Blindengeld ist frei verfügbar

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 141 (Kurzinformation)

    Sozialrecht | Blindengeld | Berücksichtigung von aus Blindengeld angespartem Vermögen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Auszug aus SG Dortmund, 14.12.2016 - S 62 SO 133/16
    Der Kläger trug in diesem Zusammenhang vor, dass sein Vermögen jedenfalls teilweise aus Blindengeld angespart sei und dass dieses insoweit unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 20/06 R keine Berücksichtigung finden könne.

    Gemäß den Ausführungen im Urteil des Bundessozialgerichts B 8/9 b SO 20/06 R stelle dessen Anrechnung eine besondere Härte dar.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 11.12.2007, Az. B 8/9b SO 20/06 R, zum Rechtscharakter des Blindengeldes ausgeführt:.

    Ob der Blinde das Blindengeld tatsächlich bestimmungsgemäß verwendet, ist dabei nicht zu prüfen" (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 20/06 R -, SozR 4-3500 § 90 Nr. 1, Rn. 18).

    Das angesparte Blindengeld wird also, wenn es nicht verbraucht wird, nicht zweckneutral, sondern dient auch weiterhin dem blindheitsbedingten Mehrbedarf, dessen Art und Umfang von den persönlichen Wünschen des Betroffenen abhängen, ohne dass geprüft werden dürfte, ob es tatsächlich bestimmungsgemäß verwendet wird." (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 20/06 R -, SozR 4-3500 § 90 Nr. 1, Rn. 19).

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

    Auszug aus SG Dortmund, 14.12.2016 - S 62 SO 133/16
    Hierdurch wird dem Blinden die Gelegenheit eröffnet, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen ( BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4; BVerwGE 32, 89, 91 f - zur Blindenhilfe).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R

    Kürzung des Landesblindengeldes - Einrichtung iSd § 2 Abs 2 S 1 BliGG ND -

    Auszug aus SG Dortmund, 14.12.2016 - S 62 SO 133/16
    Hierdurch wird dem Blinden die Gelegenheit eröffnet, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen ( BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4; BVerwGE 32, 89, 91 f - zur Blindenhilfe).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus SG Dortmund, 14.12.2016 - S 62 SO 133/16
    Wenn sich weder der blindenspezifische Mehraufwand verbindlich und abschließend umschreiben lässt, ein solcher Mehraufwand sogar gänzlich fehlen kann, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen hierfür entfallen ( BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 S 3 ), noch ein Nachweis über die bestimmungsgemäße Verwendung gefordert werden kann, so kann von dem Blinden auch nicht verlangt werden, dass aus dem angesparten Blindengeld zu tätigende größere Anschaffungen bereits konkret in die Wege geleitet worden sind, wie das LSG andeutet.
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