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   SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13   

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SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13 (https://dejure.org/2017,50007)
SG Dortmund, Entscheidung vom 15.11.2017 - S 10 R 1591/13 (https://dejure.org/2017,50007)
SG Dortmund, Entscheidung vom 15. November 2017 - S 10 R 1591/13 (https://dejure.org/2017,50007)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Um diese Fälle der Selbstständigkeit eines Lehrers zu erfassen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine typisierende Betrachtung entwickelt, die auch im Rahmen des Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist (vgl. LSG NRW Urteil vom 06.07.2016 - L 8 R 716/14 - mit Hinweis auf die Urteile des BAG vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91-, vom 20.1.2010 - 5 AZR 106/09 - und vom 15.2.2012 - 10 AZR 301/10 -, vgl. juris).

    Entscheidend ist für die Frage, ob ein Musiklehrer als freier Mitarbeiter tätig wird, wie intensiv dieser in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang er den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, die Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestaltet und inwieweit er zu Nebentätigkeiten herangezogen werden kann (vgl. LSG NRW Urteil vom 06.07.2016 - L 8 R 716/14 - mit Hinweis auf die Urteile des BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 -, vom 09.05.2005 - 5 AZR 493/04 - und vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, vgl. juris).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Wird ein Auftragnehmer auf der Grundlage von Einzelverträgen tätig, sind nur diese am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit um Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu bewerten (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteile vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - und LSG NRW Urteil vom 30.09.2015 - L 8 R 548/11 -, vgl. juris).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. BSG Urteil vom 30.12.2013 - B 12 KR 17/11 R -, BSG Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R - , LSG NRW Entscheidungen vom 28.01.2015 - L 8 R 1166/13 B ER - und vom 30.09.2015 - L 8 R 584/11 - m. w. N. , vgl. juris).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Solche Umstände können etwa das Recht des Schulträgers sein, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen, den Unterrichtsgegenstand oder Art und Ausmaß der Nebenarbeiten einseitig festzustellen, eine intensivere Kontrolle nicht nur des jeweiligen Leistungsstandes, sondern auch des Unterrichts selbst oder die Inanspruchnahme sonstiger Weisungsrechte (vgl. LSG NRW Urteil vom 06.07.2016 - L 8 R 716/14 - mit Hinweis auf die Urteile des BAG vom 24.06.1992 - 5 AZR 184/91 - und vom 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 - vgl. juris).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Entscheidend ist für die Frage, ob ein Musiklehrer als freier Mitarbeiter tätig wird, wie intensiv dieser in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang er den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, die Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestaltet und inwieweit er zu Nebentätigkeiten herangezogen werden kann (vgl. LSG NRW Urteil vom 06.07.2016 - L 8 R 716/14 - mit Hinweis auf die Urteile des BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 -, vom 09.05.2005 - 5 AZR 493/04 - und vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, vgl. juris).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Entscheidend ist für die Frage, ob ein Musiklehrer als freier Mitarbeiter tätig wird, wie intensiv dieser in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang er den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, die Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestaltet und inwieweit er zu Nebentätigkeiten herangezogen werden kann (vgl. LSG NRW Urteil vom 06.07.2016 - L 8 R 716/14 - mit Hinweis auf die Urteile des BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 -, vom 09.05.2005 - 5 AZR 493/04 - und vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, vgl. juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 8 R 1166/13

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. BSG Urteil vom 30.12.2013 - B 12 KR 17/11 R -, BSG Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R - , LSG NRW Entscheidungen vom 28.01.2015 - L 8 R 1166/13 B ER - und vom 30.09.2015 - L 8 R 584/11 - m. w. N. , vgl. juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 8 R 584/11
    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. BSG Urteil vom 30.12.2013 - B 12 KR 17/11 R -, BSG Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R - , LSG NRW Entscheidungen vom 28.01.2015 - L 8 R 1166/13 B ER - und vom 30.09.2015 - L 8 R 584/11 - m. w. N. , vgl. juris).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. BSG Urteil vom 30.12.2013 - B 12 KR 17/11 R -, BSG Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R - , LSG NRW Entscheidungen vom 28.01.2015 - L 8 R 1166/13 B ER - und vom 30.09.2015 - L 8 R 584/11 - m. w. N. , vgl. juris).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Zulässiger Gegenstand einer Statusfeststellung nach § 7a SGB IV ist allein die Feststellung von Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der konkreten Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (vgl. BSG Urteile vom 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R -, vom 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R - und vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R -, vgl. juris).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13
    Um diese Fälle der Selbstständigkeit eines Lehrers zu erfassen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine typisierende Betrachtung entwickelt, die auch im Rahmen des Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist (vgl. LSG NRW Urteil vom 06.07.2016 - L 8 R 716/14 - mit Hinweis auf die Urteile des BAG vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91-, vom 20.1.2010 - 5 AZR 106/09 - und vom 15.2.2012 - 10 AZR 301/10 -, vgl. juris).
  • LSG Bayern, 28.01.2011 - L 5 R 848/10

    Betriebsübergang - keine Haftung eines Betriebsübernehmers für rückständige

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

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