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SG Dortmund, 16.04.2019 - S 8 KR 1740/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Krankenkasse muss nicht für Tierhaltung aufkommen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Genesung durch Tiere - Kostenübernahme durch Krankenkasse?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tiere als Heilmittel? - Die gesetzliche Krankenkasse muss für psychisch kranke Frau nicht die Tierhaltung finanzieren
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Müssen Krankenkassen die Kosten für Tierhaltung erstatten?
- versr.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss nicht für Tierhaltung aufkommen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.06.2019)
Hund und Katze sind keine Heilmittel
- datev.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss nicht für Tierhaltung aufkommen
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Krankenkasse muss nicht für Tierhaltung aufkommen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hessen, 29.06.1998 - L 1 KR 1284/97
Krankenversicherung - psychisch Kranker - keine Kostenübernahme der …
Auszug aus SG Dortmund, 16.04.2019 - S 8 KR 1740/18
Im Gegensatz zu einem Blindenführhund, der bei einem blinden Versicherten die fehlende Funktion des Sehens und der damit verbundenen Orientierung ersetzt, gleichen die Tiere bei der Klägerin keine fehlende Funktion aus (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.06.1998, Az. L 1 KR 1284/97 - juris).