Rechtsprechung
   SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2165
SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14 ER (https://dejure.org/2015,2165)
SG Dortmund, Entscheidung vom 17.02.2015 - S 41 SO 539/14 ER (https://dejure.org/2015,2165)
SG Dortmund, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - S 41 SO 539/14 ER (https://dejure.org/2015,2165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der nach Berücksichtigung der Leistungen der Pflegeversicherung noch ungedeckten Kosten der Pflege innerhalb einer Pflegewohngemeinschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Dortmund, 21.08.2012 - S 41 SO 583/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14
    Denn die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses, so dass die Hilfegewährung im Schuldbeitritt des Antragsgegners zur zivilrechtlichen Schuld der Antragstellerin gegenüber der XXX besteht (vgl. allgemein zum sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis Jaritz/Eicher in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 75 SGB XII Rn 30 m.w.N. aus der Rspr.; zur Anwendbarkeit auch auf ambulante Pflegedienste vgl. LSG NRW, Urt. v. 23.09.2013 - L 20 SO 394/12 -, juris-Rn 54; SG Dortmund, Urt. v. 21.08.2012 - S 41 SO 583/11 -, juris-Rn 24).

    Zunächst ist Vertragspartner des Antragsgegners nicht die Wohngemeinschaft "XXX, sondern die XXX. Bei dieser handelt es sich jedoch um einen Dienst i.S.v. § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (vgl. SG Dortmund, Urt. v. 21.08.2012 - S 41 SO 583/11 -, juris-Rn 24 m.w.N.), und über den in § 1 der Vereinbarung vom 03.04.2013 geregelten Leistungsgegenstand kann mit einem Dienst eine Vereinbarung geschlossen werden, unabhängig davon, ob er Betreiber einer Wohngruppe ist, oder vom Vertrag lediglich die - von seiner übrigen Geschäftstätigkeit ohne weiteres abgrenzbare - Tätigkeit in einer (selbstverantworteten) Wohngemeinschaft betroffen ist.

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage aus, ist aufgrund einer am effektiven Rechtsschutz orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (ausführlich und m.w.N.: LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, Az.: L 9 SO 307/13 B ER; L 9 SO 308/13 B, juris Rn. 4 f.; siehe aber auch BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13
    Auszug aus SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs sind mit zunehmender Eilbedürftigkeit und Schwere des drohenden Nachteils zu verringern und umgekehrt (LSG NRW, Beschluss vom 02.04.2014, Az.: L 20 SO 436/13 B ER, juris Rn. 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 394/12

    Sozialamt muss auch nach dem Tod offene Pflege-Rechnungen bezahlen

    Auszug aus SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14
    Denn die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses, so dass die Hilfegewährung im Schuldbeitritt des Antragsgegners zur zivilrechtlichen Schuld der Antragstellerin gegenüber der XXX besteht (vgl. allgemein zum sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis Jaritz/Eicher in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 75 SGB XII Rn 30 m.w.N. aus der Rspr.; zur Anwendbarkeit auch auf ambulante Pflegedienste vgl. LSG NRW, Urt. v. 23.09.2013 - L 20 SO 394/12 -, juris-Rn 54; SG Dortmund, Urt. v. 21.08.2012 - S 41 SO 583/11 -, juris-Rn 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Auszug aus SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage aus, ist aufgrund einer am effektiven Rechtsschutz orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (ausführlich und m.w.N.: LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, Az.: L 9 SO 307/13 B ER; L 9 SO 308/13 B, juris Rn. 4 f.; siehe aber auch BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12).
  • VG Gelsenkirchen, 15.01.2014 - 10 K 2661/12

    Wohngemeinschaft; rechtliche Verbundenheit; selbstorganisierte und

    Auszug aus SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14
    Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 15.01.2014 (Az. 10 K 2661/12, abrufbar unter juris) stellte das VG Gelsenkirchen fest, dass die Wohngemeinschaft "XXX" nicht dem Geltungsbereich des WTG unterfällt, weil diese als "selbstorganisiert und selbstbestimmt bzw. selbstverantwortet" zu qualifizieren ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht