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SG Dortmund, 18.07.2002 - S 27 AL 39/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch gegen einen Arbeitslosengeld beantragenden Arbeitnehmer aufgrund falschen oder nicht vollständigen Ausfüllens einer Nebeneinkunftsbescheinigung
- RA Kotz
Haftung des Arbeitsgebers für fahrlässig falsche Nebenverdienstbescheinigungen
- RA Kotz
Falsche Nebenverdienstbescheinigungen vom Arbeitgeber ausgestellt - dieser haftet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 18.07.2002 - S 27 AL 39/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - L 12 AL 165/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Geltung des BGB - Haftungdes …
Auszug aus SG Dortmund, 18.07.2002 - S 27 AL 39/01
Die Kammer folgt hierbei nicht voll der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20.10.1983, Az.: 7 RAr 41/82 (…SozR 4100 § 145 Nr. 3), wenn diese so zu verstehen sein sollte (…andere Ansicht wohl auch BSG SozR 3 - 4100 § 145 Nr. 1), dass die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitgeber erst dann in Anspruch nehmen kann, wenn und soweit alle Möglichkeiten zum Vorgehen gegen den zu Unrecht begünstigten Arbeitnehmer einschließlich Vollstreckung erfolglos geblieben sind. - BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der …
Auszug aus SG Dortmund, 18.07.2002 - S 27 AL 39/01
Hat nämlich der Arbeitslose die Arbeitsaufnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht mitgeteilt, rechtfertigt diese Verletzung der Mitteilungspflicht die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen über die Dauer der Zwischenbeschäftigung hinaus bis zur erneuten Erfüllung sämtlicher Anspruchsvoraussetzung, d.h. insbesondere der Arbeitslosmeldung und des Leistungsantrags (so ausdrücklich BSG, SozR 3 - 4100 § 105 Nr. 2). - BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 11/89
Arbeitsbescheinigung - Falsches Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung
Auszug aus SG Dortmund, 18.07.2002 - S 27 AL 39/01
Die Kammer folgt hierbei nicht voll der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20.10.1983, Az.: 7 RAr 41/82 (…SozR 4100 § 145 Nr. 3), wenn diese so zu verstehen sein sollte (andere Ansicht wohl auch BSG SozR 3 - 4100 § 145 Nr. 1), dass die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitgeber erst dann in Anspruch nehmen kann, wenn und soweit alle Möglichkeiten zum Vorgehen gegen den zu Unrecht begünstigten Arbeitnehmer einschließlich Vollstreckung erfolglos geblieben sind.