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   SG Dortmund, 22.01.2020 - S 69 AS 941/18   

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https://dejure.org/2020,25436
SG Dortmund, 22.01.2020 - S 69 AS 941/18 (https://dejure.org/2020,25436)
SG Dortmund, Entscheidung vom 22.01.2020 - S 69 AS 941/18 (https://dejure.org/2020,25436)
SG Dortmund, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - S 69 AS 941/18 (https://dejure.org/2020,25436)
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  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus SG Dortmund, 22.01.2020 - S 69 AS 941/18
    Das ist der Fall, wenn nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste, wobei auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten der Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen ist (BSG, Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45, Rn. 23).

    Insoweit ist es Aufgabe der Fachbehörde, wahrheitsgemäße tatsächliche Angaben von Antragstellern rechtlich einwandfrei umzusetzen (BSG, Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45, Rn. 25).

    Diesem Grundsatz entspricht es, dass der Begünstigte rechtlich gehalten ist, den Bescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (BSG, Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45, Rn. 25).

  • SG Dortmund, 22.07.2009 - S 28 AS 228/08

    Vertrauensschutz für Hartz IV-Empfänger bei Überzahlungen

    Auszug aus SG Dortmund, 22.01.2020 - S 69 AS 941/18
    Der Rücknahme- und Erstattungsbescheid genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 33 SGB X. Der Bescheid erklärt die Rücknahme gegenüber dem jeweils begünstigten Kläger und regelt die Rückabwicklung im jeweiligen Individualverhältnis durch eine einzelne Verwaltungsentscheidung (SG Dortmund, Urteil vom 22. Juli 2009 - S 28 AS 228/08 -, Rn. 20, juris).

    Die notwendige Folge dieser Obliegenheit ist es dann, dass eine Begründung der Bewilligungsentscheidung, die den in der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt wieder gibt, auch einen rechtlich unkundigen Adressaten auf die Fehlerhaftigkeit der Bewilligung aufmerksam machen muss, soweit diese augenfällig ist (SG Dortmund, Urteil vom 22. Juli 2009 - S 28 AS 228/08 -, Rn. 26, juris).

    Ergeben sich aufgrund dieser Kontrolle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ergangenen Entscheidung, besteht daher eine Verpflichtung des Begünstigten, bei der Erlassbehörde nach-zufragen (SG Dortmund, Urteil vom 22. Juli 2009 - S 28 AS 228/08 -, Rn. 26 - 27, juris).

  • SG Stralsund, 07.06.2017 - S 7 AS 526/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - minderjähriger

    Auszug aus SG Dortmund, 22.01.2020 - S 69 AS 941/18
    Die Erstattungsentscheidung ist gemäß § 50 Abs. 1 S 1 SGB X ebenfalls rechtmäßig, da die maßgeblichen Bewilligungsbescheide des Beklagten durch den hier wirksamen und rechtmäßigen Bescheid vom 29.12.2015 sowie den Änderungsbescheid vom 14.01.2016 zurückgenommen worden sind (SG Stralsund, Urteil vom 07. Juni 2017 - S 7 AS 526/14 -, Rn. 23, juris).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus SG Dortmund, 22.01.2020 - S 69 AS 941/18
    Maßgeblich für den Begriff der groben Fahrlässigkeit ist der subjektive Sorgfaltsmaßstab (BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -, Rn. 13, juris).
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

    Auszug aus SG Dortmund, 22.01.2020 - S 69 AS 941/18
    Auf spätere Hinweise der Verwaltung kommt es insoweit nicht an (BSG, Urteil vom 22. März 1995 - 10 RKg 10/89 -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 24, SozR 3-1500 § 54 Nr. 23).
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