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   SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17   

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SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17 (https://dejure.org/2020,80017)
SG Dortmund, Entscheidung vom 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17 (https://dejure.org/2020,80017)
SG Dortmund, Entscheidung vom 23. November 2020 - S 35 AS 4429/17 (https://dejure.org/2020,80017)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Hierbei geht die Kammer von denjenigen Grundsätzen aus, die vom BSG formuliert worden sind (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 01.07.2010, - B 13 R 58/09 R - BSG, Urteil vom 19.10.2016, - B 14 AS 105/16 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2101/12
    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Entsteht Streit darüber, ob ein Verfahren beendet ist, hat das Gericht, falls das Verfahren beendet ist, die Beendigung des Verfahrens festzustellen oder aber, falls das Verfahren nicht beendet sein sollte, in der Sache zu entscheiden (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28.11.2002, - B 7 AL 26/02 R -, juris, Rn. 20; Landessozialgericht (LSG) NRW, Beschluss vom 21.01.2013, - L 19 AS 2101/12 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Die Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG tritt nach Sinn und Zweck der Vorschrift sowie ihren verfassungsrechtlichen Grenzen nur ein, wenn neben den formellen Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Aufforderung, das Verfahren zu betreiben, "sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses" vorliegen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62; BVerwG vom 05.07.2000 - 8 B 119/00 - NVwZ 2000, 1297; vgl. auch BT-Drucks 16/7716, S 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 29 AS 1328/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Fiktion der Klagerücknahme nach unterlassener

    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Das Gericht durfte mithin gerade wegen der ausdrücklichen Ankündigung sowie der erbetenen (zweimaligen) Fristverlängerung davon ausgehen, dass in der Sache noch Stellung genommen wird (vgl. insoweit zur Nichtvorlage einer Klagebegründung trotz Ankündigung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2017, - L 29 AS 1328/17 B PKH - Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 01.10.2019, - L 6 KR 1156/18 - Sächsische Landessozialgericht, Beschluss vom 02.03.2020, - L 7 AS 82/20 B ER -) Unterbleibt im Folgenden aber trotz entgegenstehender ausdrücklicher Ankündigung und trotz wiederholter Aufforderung unter Fristsetzung weiterer Vortrag und erfolgt sogar eine abermalige Betreibensaufforderung ohne fristgerechte Reaktion, ist dies ein wichtiges Indiz für den Wegfall des Interesses an der Fortsetzung des Verfahrens.
  • LSG Sachsen, 02.03.2020 - L 7 AS 82/20
    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Das Gericht durfte mithin gerade wegen der ausdrücklichen Ankündigung sowie der erbetenen (zweimaligen) Fristverlängerung davon ausgehen, dass in der Sache noch Stellung genommen wird (vgl. insoweit zur Nichtvorlage einer Klagebegründung trotz Ankündigung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2017, - L 29 AS 1328/17 B PKH - Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 01.10.2019, - L 6 KR 1156/18 - Sächsische Landessozialgericht, Beschluss vom 02.03.2020, - L 7 AS 82/20 B ER -) Unterbleibt im Folgenden aber trotz entgegenstehender ausdrücklicher Ankündigung und trotz wiederholter Aufforderung unter Fristsetzung weiterer Vortrag und erfolgt sogar eine abermalige Betreibensaufforderung ohne fristgerechte Reaktion, ist dies ein wichtiges Indiz für den Wegfall des Interesses an der Fortsetzung des Verfahrens.
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 105/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für

    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Hierbei geht die Kammer von denjenigen Grundsätzen aus, die vom BSG formuliert worden sind (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 01.07.2010, - B 13 R 58/09 R - BSG, Urteil vom 19.10.2016, - B 14 AS 105/16 B -).
  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Die Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG tritt nach Sinn und Zweck der Vorschrift sowie ihren verfassungsrechtlichen Grenzen nur ein, wenn neben den formellen Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Aufforderung, das Verfahren zu betreiben, "sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses" vorliegen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62; BVerwG vom 05.07.2000 - 8 B 119/00 - NVwZ 2000, 1297; vgl. auch BT-Drucks 16/7716, S 19).
  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Die Kammer geht hinsichtlich der an die "sachlichen Anhaltspunkte" für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses zu stellenden Anforderungen davon aus, dass ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses erst nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls angenommen werden darf (so BSG, Urteil vom 4. April 2017, - B 4 AS 2/16 R -).
  • LSG Thüringen, 01.10.2019 - L 6 KR 1156/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Verfahrensgegenstand im

    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Das Gericht durfte mithin gerade wegen der ausdrücklichen Ankündigung sowie der erbetenen (zweimaligen) Fristverlängerung davon ausgehen, dass in der Sache noch Stellung genommen wird (vgl. insoweit zur Nichtvorlage einer Klagebegründung trotz Ankündigung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2017, - L 29 AS 1328/17 B PKH - Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 01.10.2019, - L 6 KR 1156/18 - Sächsische Landessozialgericht, Beschluss vom 02.03.2020, - L 7 AS 82/20 B ER -) Unterbleibt im Folgenden aber trotz entgegenstehender ausdrücklicher Ankündigung und trotz wiederholter Aufforderung unter Fristsetzung weiterer Vortrag und erfolgt sogar eine abermalige Betreibensaufforderung ohne fristgerechte Reaktion, ist dies ein wichtiges Indiz für den Wegfall des Interesses an der Fortsetzung des Verfahrens.
  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R

    Form und des Prozessvergleichs - Wirksamkeit - Klageantrag -Anfechtung -

    Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
    Entsteht Streit darüber, ob ein Verfahren beendet ist, hat das Gericht, falls das Verfahren beendet ist, die Beendigung des Verfahrens festzustellen oder aber, falls das Verfahren nicht beendet sein sollte, in der Sache zu entscheiden (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28.11.2002, - B 7 AL 26/02 R -, juris, Rn. 20; Landessozialgericht (LSG) NRW, Beschluss vom 21.01.2013, - L 19 AS 2101/12 -, juris, Rn. 19).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R

    Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - L 21 AS 169/21

    Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die

    Das Sozialgericht hat das Verfahren sodann unter dem Aktenzeichen S 35 AS 4429/17 geführt.

    Das Sozialgericht Dortmund hat eine Fortsetzung zu Recht mit Urteil vom 23.11.2020 unter dem Aktenzeichen S 35 AS 4429/17 abgelehnt.

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