Rechtsprechung
SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4725/18 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4725/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2021 - L 21 AS 174/21
- BSG, 04.11.2021 - B 4 AS 312/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 11/18 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4725/18
Die Konkretisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist gerichtlich voll überprüfbar (BSG Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 11/18 R mwN).Die Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete hat unter Anwendung der Produkttheorie (Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis) in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen: (1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung nach einem "schlüssigen Konzept" und (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (zusammenfassend BSG Urteile vom 30.01.2019 - B 14 AS 11/18 R und B 14 AS 24/18 R mwN auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung).
- BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4725/18
Die Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete hat unter Anwendung der Produkttheorie (Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis) in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen: (1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung nach einem "schlüssigen Konzept" und (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (zusammenfassend BSG Urteile vom 30.01.2019 - B 14 AS 11/18 R und B 14 AS 24/18 R mwN auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung). - BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze - …
Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4725/18
Es geht demnach aber auch davon aus, dass jedenfalls der einschlägige Wert nach § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von zehn Prozent dieses Wertes angemessen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R, juris: "'Angemessenheitsobergrenze' nach den Tabellenwerten des § 8 WoGG [= heute § 12 WoGG] - rechte Spalte plus Zuschlag -";… Nguyen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 66: "dienen allenfalls als Obergrenze"). - BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher …
Auszug aus SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4725/18
Denn durch die Begründung ihres Überprüfungsantrags bestimmt die Klägerin den Umfang der Prüfpflicht der Behörde (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13.02.2014, B 4 AS 22/13 R, juris, Rn. 13 ff.) und damit auch des Gerichts.