Rechtsprechung
   SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,54018
SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20 ER (https://dejure.org/2020,54018)
SG Dortmund, Entscheidung vom 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20 ER (https://dejure.org/2020,54018)
SG Dortmund, Entscheidung vom 26. November 2020 - S 29 AS 3768/20 ER (https://dejure.org/2020,54018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,54018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20
    Übernimmt das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens und droht eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung der Beteiligten, müssen die Gerichte bei den Anforderungen an die Glaubhaftmachung zur Begründung von Leistungen zur Existenzsicherung in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dem Rechnung tragen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.2.2013 - 1 BvR 2366/12, zitiert nach juris, Rn. 2 f., BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.8.2014 - 1 BvR 1453/12, zitiert nach juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) zu be-achten, und die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, zitiert nach juris, Rn. 25 f.): Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 16 B 23/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20
    Grundsätzlich ist der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsanspruch dann nicht glaubhaft gemacht, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens bei summarischer Prüfung als offen zu bewerten ist (Landessozialgericht Nord-rhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 17.6.2008 - L 16 B 23/08 KR ER, zitiert nach juris, Rn. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 16 B 62/08

    Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen sozialgerichtlichen

    Auszug aus SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20
    Es fehlt am erforderlichen Anordnungsgrund, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit, wonach der Antragstellerin ein Abwarten des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens wegen der sonst zu erwartenden Nachteile unzumutbar wäre, nicht glaubhaft gemacht ist (LSG NRW, Beschluss vom 24.9.2008 - L 16 B 62/08 KR ER, zitiert nach juris, Rn. 22).
  • LSG Bayern, 29.01.2014 - L 8 SO 243/13

    Sozialhilferechtlicher Eingliederungsbedarf nach § 19 Abs. 3 SGB XII i.V.m §§ 53,

    Auszug aus SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20
    Bei dieser Folgenabwägung sind sämtliche Belange von Antragstellerin und Antragsgegner vor dem Hintergrund der ihnen zustehenden Rechte und Grundrechte gegeneinander abzuwägen, je nach Fallgestaltung sind die Intensität einer drohenden Verletzung von Grundrechten, die wirtschaftliche Verhältnisse und die Mitverantwortung der Antragstellerin für eine entstandene nachteilige Situation in die Interessenabwägung einzubeziehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.3.2013 - L 31 AS 318/13 B ER, zitiert nach juris, Rn. 20; Bayerisches LSG, Be-schluss vom 29.1.2014 - L 8 SO 243/13 B ER, zitiert nach juris, Rn. 32; Keller, in: Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl., München 2014, § 86 b Rn. 29 a).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2013 - L 31 AS 318/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für

    Auszug aus SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20
    Bei dieser Folgenabwägung sind sämtliche Belange von Antragstellerin und Antragsgegner vor dem Hintergrund der ihnen zustehenden Rechte und Grundrechte gegeneinander abzuwägen, je nach Fallgestaltung sind die Intensität einer drohenden Verletzung von Grundrechten, die wirtschaftliche Verhältnisse und die Mitverantwortung der Antragstellerin für eine entstandene nachteilige Situation in die Interessenabwägung einzubeziehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.3.2013 - L 31 AS 318/13 B ER, zitiert nach juris, Rn. 20; Bayerisches LSG, Be-schluss vom 29.1.2014 - L 8 SO 243/13 B ER, zitiert nach juris, Rn. 32; Keller, in: Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl., München 2014, § 86 b Rn. 29 a).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20
    In der Regel ist dann dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (Hessisches LSG, Beschluss vom 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER u. a., zitiert nach juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus SG Dortmund, 26.11.2020 - S 29 AS 3768/20
    Übernimmt das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens und droht eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung der Beteiligten, müssen die Gerichte bei den Anforderungen an die Glaubhaftmachung zur Begründung von Leistungen zur Existenzsicherung in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dem Rechnung tragen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.2.2013 - 1 BvR 2366/12, zitiert nach juris, Rn. 2 f., BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.8.2014 - 1 BvR 1453/12, zitiert nach juris, Rn. 10 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht