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   SG Dresden, 02.02.2007 - S 18 KR 282/06   

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SG Dresden, 02.02.2007 - S 18 KR 282/06 (https://dejure.org/2007,38269)
SG Dresden, Entscheidung vom 02.02.2007 - S 18 KR 282/06 (https://dejure.org/2007,38269)
SG Dresden, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - S 18 KR 282/06 (https://dejure.org/2007,38269)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld; Vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich erzieltes Einkommen als Ausgangswert für die Berechnung von Krankengeld; Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in Höhe eines fiktiven Einkommens; Berechnung des Krankengeldes und des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus SG Dresden, 02.02.2007 - S 18 KR 282/06
    Die Beklagte wies mit Widerspruchsbescheid vom 12.04.2006, der am 13.04.2006 abgesandt wurde, den Widerspruch, gestützt auf die finanzbehördliche Auskunft und unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.03.2004, Az. B 1 KR 32/02 R, zurück.

    Die Klagebegründung beruht auf einem Missverständnis der Urteile des Bundessozialgerichts vom 30.03.2004, Az. B 1 KR 32/02 R, und vom 07.12.2004, Az. B 1 KR 17/04 R, wenn sie aus der Maßgeblichkeit des tatsächlichen Einkommens für die Krankengeldberechnung den Schluss zieht, auch hinsichtlich des Nachweises dieses tatsächlichen Einkommens komme es abweichend von § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V nicht auf dessen Relevanz für die Beitragsbemessung an.

    Die an dieser Stelle des Gesetzes genannten "niedrigeren Einnahmen" sind identisch mit dem "tatsächlichen Einkommen", auf das es nach den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 30.03.2004, Az. B 1 KR 32/02 R, und vom 07.12.2004, Az. B 1 KR 17/04 R, ankommt.

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 17/04 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus SG Dresden, 02.02.2007 - S 18 KR 282/06
    Die Klagebegründung beruht auf einem Missverständnis der Urteile des Bundessozialgerichts vom 30.03.2004, Az. B 1 KR 32/02 R, und vom 07.12.2004, Az. B 1 KR 17/04 R, wenn sie aus der Maßgeblichkeit des tatsächlichen Einkommens für die Krankengeldberechnung den Schluss zieht, auch hinsichtlich des Nachweises dieses tatsächlichen Einkommens komme es abweichend von § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V nicht auf dessen Relevanz für die Beitragsbemessung an.

    Die an dieser Stelle des Gesetzes genannten "niedrigeren Einnahmen" sind identisch mit dem "tatsächlichen Einkommen", auf das es nach den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 30.03.2004, Az. B 1 KR 32/02 R, und vom 07.12.2004, Az. B 1 KR 17/04 R, ankommt.

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus SG Dresden, 02.02.2007 - S 18 KR 282/06
    Existenzgründer können in der Regel den grundsätzlich geforderten finanzbehördliche Nachweis über die Höhe der erzielten Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26.09.1996, Az. 12 RK 46/95) als Grundlage für die Bemessung der künftigen Beiträge und des Krankengeldes in der Anfangsphase naturgemäß noch nicht führen.
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