Rechtsprechung
   SG Dresden, 03.03.2020 - S 47 KR 785/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11161
SG Dresden, 03.03.2020 - S 47 KR 785/17 (https://dejure.org/2020,11161)
SG Dresden, Entscheidung vom 03.03.2020 - S 47 KR 785/17 (https://dejure.org/2020,11161)
SG Dresden, Entscheidung vom 03. März 2020 - S 47 KR 785/17 (https://dejure.org/2020,11161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Dresden, 03.03.2020 - S 47 KR 785/17
    Deshalb dürfen die Krankenkassen bei Zweifeln oder Unklarheiten in Bezug auf die gemäß § 301 SGB V übermittelten Daten durch nichtmedizinische Nachfragen selbst beim Krankenhaus klären, ob die jeweiligen Voraussetzungen der Zahlungspflicht im Einzelfall gegeben sind - wenn etwa wie hier - keine ausreichenden Angaben zum Grund der Krankenhausaufnahme ersichtlich sind (§ 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V, hierzu Urteil des BSG vom 16.5.2013 - B 3 KR 14/11 R).

    Im Sinne von § 301 Abs. 1 Nr. 3 fehlen daher Informationen über den "Grund der Aufnahme" und damit eine der zentralen Angaben, die eine Krankenkasse für die ordnungsgemäße Abrechnungsprüfung benötigt (Urteil des BSG vom 16.05.2012, Az. B 3 KR 14/11 R).

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses - Überprüfung der

    Auszug aus SG Dresden, 03.03.2020 - S 47 KR 785/17
    (vgl. Urteil des BSG vom 21.4.2015, B 1 KR 10/15 R, JURIS-Doc., Rn 10).

    Das Bundessozialgericht hat in dem Urteil vom 21.04.2015 (Az. B 1 KR 10/15 R) hierzu ausgeführt:.

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus SG Dresden, 03.03.2020 - S 47 KR 785/17
    Der Anwendungsbereich der Einzelfallprüfung nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V soll jedoch auf Fälle beschränkt sein, in denen der "konkrete Verdacht einer fehlerhaften Abrechnung" besteht (BSGE 98, 142 = SozR 4 - 2500, § 276 Nr. 1).
  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 20/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - MDK - Aufwandspauschale auch bei der Prüfung

    Auszug aus SG Dresden, 03.03.2020 - S 47 KR 785/17
    Der 3. Senat hat dies dahingehend konkretisiert, dass der Anwendungsbereich der Einzelfallprüfung nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 HS 2 SGB V - soweit also die Rechnungsprüfung in Rede steht - auf solche Anlässe beschränkt ist, die durch "Auffälligkeiten" gekennzeichnet sind; diese hat die Krankenkasse im Zweifelsfall zu belegen (Urteil des BSG vom 22.11.2012 - B 3 KR 20/12 R, JURIS-Doc. Rn 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht