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   SG Dresden, 04.11.2020 - S 18 KR 530/18   

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https://dejure.org/2020,37054
SG Dresden, 04.11.2020 - S 18 KR 530/18 (https://dejure.org/2020,37054)
SG Dresden, Entscheidung vom 04.11.2020 - S 18 KR 530/18 (https://dejure.org/2020,37054)
SG Dresden, Entscheidung vom 04. November 2020 - S 18 KR 530/18 (https://dejure.org/2020,37054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Wann kann ein Krankenhaus die intensivmedizinische Komplexbehandlung nach OPS 8.980.20 abrechnen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 4/15 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus SG Dresden, 04.11.2020 - S 18 KR 530/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG gehe es bei der Behandlungsleitung um eine gesteigerte Verantwortung für die unmittelbare Behandlung der Patienten und nicht nur um die Verantwortung für die Organisation und das Funktionieren der Behandlungseinheit (B 1 KR 4/15 R, Rn 48).

    Dabei versteht die Kammer - insoweit dem Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen zur geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 4/15 R -, Rn. 14, juris) und zur multimodalen Schmerztherapie (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 7/12 R -, juris, Rn. 22) folgend - den Begriff der Behandlungsleitung dahingehend, "dass es dabei um eine gesteigerte Verantwortung für die unmittelbare Behandlung der Patienten und nicht nur um die Verantwortung für die Organisation und das Funktionieren der Behandlungseinheit geht." Es kommt auf die tatsächliche Ausübung der Behandlungsleitung an.

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus SG Dresden, 04.11.2020 - S 18 KR 530/18
    Das Bundessozialgericht hat dazu ausgeführt: "Welche DRG-Position abzurechnen ist, ergibt sich rechtsverbindlich nicht aus einem schriftlich festgelegten abstrakten Tatbestand, sondern aus der Eingabe von im Einzelnen von einem Programm vorgegebenen, abzufragenden Daten in ein automatisches Datenverarbeitungssystem und dessen Anwendung (zur rechtlichen Einordnung des Groupierungsvorgangs vgl. BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, Rdnr. 19 ff).

    Die Verbindlichkeit der in dem jeweiligen Vertragswerk angesprochenen Klassifikationssysteme folgt allein aus dem Umstand, dass sie in die zertifizierten Grouper einbezogen sind (vgl. BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, Rdnr. 24).

  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 7/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Voraussetzungen für die Vergütung einer

    Auszug aus SG Dresden, 04.11.2020 - S 18 KR 530/18
    Dabei versteht die Kammer - insoweit dem Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen zur geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 4/15 R -, Rn. 14, juris) und zur multimodalen Schmerztherapie (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 7/12 R -, juris, Rn. 22) folgend - den Begriff der Behandlungsleitung dahingehend, "dass es dabei um eine gesteigerte Verantwortung für die unmittelbare Behandlung der Patienten und nicht nur um die Verantwortung für die Organisation und das Funktionieren der Behandlungseinheit geht." Es kommt auf die tatsächliche Ausübung der Behandlungsleitung an.

    Dies sieht auch das Bundessozialgericht so, das für die multimodale Schmerzbehandlung insoweit als Mindestanwesenheitszeit eine jeweils mindestens halbtägliche Anwesenheit regelmäßig montags bis freitags für notwendig erachtet hat, damit die Funktion der Behandlungsleitung überhaupt gewährleistet werden kann (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 7/12 R -, juris, Rn. 22).

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus SG Dresden, 04.11.2020 - S 18 KR 530/18
    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und i. S. von § 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) erforderlich und wirtschaftlich ist (BSG, Urteil vom 23.06.2015, Az. B 1 KR 26/14 R, juris, Rdnr. 34, m.w.N.).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 26/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für geriatrische frührehabilitative

    Auszug aus SG Dresden, 04.11.2020 - S 18 KR 530/18
    Eine Vergütungsregelung, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird und keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen belässt." (BSG, Urteil vom 14. Oktober 2014 - B 1 KR 26/13 R -, SozR 4-2500 § 301 Nr. 3, juris).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus SG Dresden, 04.11.2020 - S 18 KR 530/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist Intensivmedizin die Behandlung, Überwachung und Pflege von Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sog. vitalen oder elementaren Funktionen von Atmung, Kreislauf, Homöostase und Stoffwechsel lebensgefährlich bedroht oder gestört sind, mit dem Ziel, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen (BSG, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R - juris Rn. 19).
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