Rechtsprechung
SG Dresden, 08.06.2021 - S 10 AS 959/20 |
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Volltextveröffentlichung
- ra-jtlehmann.de
Dauer des Bewilligungszeitraums kann durch "Abmeldung" aus dem Leistungsbezug verkürzt werden: Ermittlung des Durchschnittseinkommens ist bei Verzicht von Leistungen nach dem SGB II auf der Grundlage des verkürzten Bewilligungszeitraums zu berechnen