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   SG Dresden, 09.03.2017 - S 39 VE 25/14   

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https://dejure.org/2017,9759
SG Dresden, 09.03.2017 - S 39 VE 25/14 (https://dejure.org/2017,9759)
SG Dresden, Entscheidung vom 09.03.2017 - S 39 VE 25/14 (https://dejure.org/2017,9759)
SG Dresden, Entscheidung vom 09. März 2017 - S 39 VE 25/14 (https://dejure.org/2017,9759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Rente aus privater Unfallversicherung ist auf Opferentschädigungs-Rente anrechenbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rente aus privater Unfallversicherung ist auf Opferentschädigungs-Rente anrechenbar

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rente aus privater Unfallversicherung ist auf Opferentschädigungs-Rente anrechenbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rente aus privater Unfallversicherung darf auf Opferentschädigungs-Rente angerechnet werden - Rentenbezüge sind als Einkunftsart auf Versorgungsrente anrechenbar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R

    Berufsschadensausgleich - Ermittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes

    Auszug aus SG Dresden, 09.03.2017 - S 39 VE 25/14
    Das war schon immer in der BSchAV geregelt und ergibt sich bereits aus der Definition des Einkommensverlustes in § 30 Abs. 4 Satz 1 BVG (BSG, Urteil vom 31.05.1989, Az.: 9/4b RV 25/87; Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 V 3/02 R).
  • BSG, 31.05.1989 - 9/4b RV 25/87

    Berufsschadensausgleich - Bruttoeinkommen - Versichertenrente - Faktorrente -

    Auszug aus SG Dresden, 09.03.2017 - S 39 VE 25/14
    Das war schon immer in der BSchAV geregelt und ergibt sich bereits aus der Definition des Einkommensverlustes in § 30 Abs. 4 Satz 1 BVG (BSG, Urteil vom 31.05.1989, Az.: 9/4b RV 25/87; Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 V 3/02 R).
  • BSG, 10.12.1970 - 5 RJ 357/69

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Waisenrente - Definition des Begriffs des

    Auszug aus SG Dresden, 09.03.2017 - S 39 VE 25/14
    Allgemein zählt zum Lebensunterhalt, wenn er nicht näher umschrieben ist, in der Regel das gesamte Einkommen, jedenfalls dann, wenn es nicht höher ist als das pflichtversicherter Arbeitnehmer (BSG, a. a. O., mit Verweis auf: BSGE 32, 141, 142).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a RV 16/83

    Berufsschadensausgleich - Anrechnung einer Lebensversicherungsrente als Einnahmen

    Auszug aus SG Dresden, 09.03.2017 - S 39 VE 25/14
    Der Bezug der privaten Unfallversicherungsrente vermehrt das derzeitige Bruttoeinkommen der Klägerin im Sinne von § 30 Abs. 4 BVG i. V. m. § 8 BSchAV (2011) und ist daher grundsätzlich geeignet, den Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach § 30 Abs. 3 BVG zu mindern (vgl. BSG, Urteil vom 04. Oktober 1984 - 9a RV 16/83 -, juris).
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