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   SG Dresden, 10.02.2017 - S 5 U 233/16   

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https://dejure.org/2017,2797
SG Dresden, 10.02.2017 - S 5 U 233/16 (https://dejure.org/2017,2797)
SG Dresden, Entscheidung vom 10.02.2017 - S 5 U 233/16 (https://dejure.org/2017,2797)
SG Dresden, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - S 5 U 233/16 (https://dejure.org/2017,2797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Bei Profifußballer Meniskusschaden als Berufskrankheit anerkannt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Profifußballer Meniskusschaden als Berufskrankheit anerkannt

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Meniskusschaden eines Profifußballers ist als Berufskrankheit anzuerkennen

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Meniskusschaden kann bei Profifußballern Berufskrankheit sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Meniskusschaden als Berufskrankheit beim Profifußballer

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Berufskrankheit - Meniskusschaden als Berufskrankheit anerkannt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Meniskusschaden eines Profifußballers ist als Berufskrankheit anzuerkennen - Kniebelastende Tätigkeit von mindestens 1.600 Stunden im Jahr für Anerkennung der Berufskrankheit nicht zwingend erforderlich

Sonstiges

  • sachsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Meniskusriss eines Profifußballspielers als Berufskrankheit anerkannt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus SG Dresden, 10.02.2017 - S 5 U 233/16
    Der Umstand, dass Rechtsbegriffe in einer BK-Definition auslegungsbedürftig und -fähig sind, verletzt aber nicht das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot (so schon zur BK 2108: BSG vom 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R

    Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Unfall - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma -

    Auszug aus SG Dresden, 10.02.2017 - S 5 U 233/16
    Solchen Merkblättern kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu (BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 6/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 5), sie sind allerdings als Interpretationshilfe und zur Wiedergabe des bei seiner Herausgabe aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstands heranzuziehen (BSG vom 18.8.2004 - B 8 KN 1/03 U R -).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus SG Dresden, 10.02.2017 - S 5 U 233/16
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingungen zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. z. B. BSG Urteil vom 27.06.2006 - B 2 U 20/2004 R -).
  • BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 1/03 U R

    Übergangsrecht - ehemaliges DDR-Recht - bundesdeutsches Recht - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Dresden, 10.02.2017 - S 5 U 233/16
    Solchen Merkblättern kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu (BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 6/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 5), sie sind allerdings als Interpretationshilfe und zur Wiedergabe des bei seiner Herausgabe aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstands heranzuziehen (BSG vom 18.8.2004 - B 8 KN 1/03 U R -).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus SG Dresden, 10.02.2017 - S 5 U 233/16
    Er verwendet stattdessen unbestimmte Rechtsbegriffe wie "mehrjährig" oder "häufig wiederkehrend" (vgl. zu dem insoweit vergleichbaren Problem bei BK 2108 schon: BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 287).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    Auch das Sozialgericht Dresden habe in einer aktuellen Entscheidung vom 10.02.2017 (S 5 U 233/16) die Auffassung der Beklagten zur Feststellung der arbeitstechnischen Voraussetzungen bei Berufssportlern ausdrücklich verworfen.

    Der Kläger hat der Berufungsbegründung ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 19.01.2019 (S 40 U 205/15), einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 10.02.2017 (S 5 U 233/16) sowie ein Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.10.2018 (S 2 U 65/15) beigefügt.

    In der Literatur ist anerkannt, dass eine zweijährige Tätigkeit, die eine ausreichende Belastung im Sinne der BK Nr. 2102 darstellt, auch dann gegeben ist, wenn eine derartige Tätigkeit im Verlaufe des Berufslebens insgesamt zwei Jahre mit Unterbrechungen verrichtet wurde und dass Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Freistellung) nicht abzuziehen sind (vgl. SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10.2.2017, S 5 U 233/16, Rn. 25 mit Hinweis auf Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheiten Verordnung [BKV], Stand: 1/2016, M 2102, S. 7, juris).

  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 365/18

    BK Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV bei einem Profifußballer

    Es könne nicht überzeugen, dass Profifußballspieler ausdrücklich als gefährdete Berufsgruppe im Merkblatt genannt seien, dann aber bei den im Fußballprofibereich üblichen Trainings- und Spielzeiten von täglich mindestens 2-3 Stunden die arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllt werden könnten (vgl. Sozialgericht Dresden v. 10.02.2017 - S 5 U 233/16 - und Hessisches LSG v. 30.09.2013 - L 9 U 214/09).

    In der Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine zweijährige Tätigkeit, die eine ausreichende Belastung im Sinne der BK Nr. 2102 darstellt, auch dann gegeben ist, wenn eine derartige Tätigkeit im Verlaufe des Berufslebens insgesamt zwei Jahre mit Unterbrechungen verrichtet wurde; Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Freistellung) sind nicht abzuziehen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 19.03.2021 - L 8 U 1828/19, juris Rn. 54 für den Profihandballer; vgl. auch SG Dresden v. 10.02.2017 - S 5 U 233/16, juris Rn. 25 mit Hinweis auf Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheiten Verordnung , Stand: 1/2016, M 2102. S. 7).

    Dementsprechend ist in der Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass eine 2-jährige Tätigkeit, die eine ausreichende Belastung im Sinne der BK Nr. 2102 darstellt, auch dann gegeben ist, wenn eine derartige Tätigkeit im Verlaufe des Berufslebens insgesamt zwei Jahre mit Unterbrechungen verrichtet wurde, und Fehlzeiten (Urlaub, Krankheitstage, Freistellung) nicht abzuziehen sind (vgl. SG Dresden v. 10.02.2017, a.a.O., juris Rn. 25 mit Hinweis auf Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Stand 1/2016, M 2102, S.7, juris).

  • SG Hamburg, 18.01.2019 - S 40 U 205/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    In der Literatur ist anerkannt, dass eine zweijährige Tätigkeit, die eine ausreichende Belastung im Sinne der BK 2102 darstellt, auch dann gegeben ist, wenn eine derartige Tätigkeit im Verlaufe des Berufslebens insgesamt zwei Jahre mit Unterbrechungen verrichtet wurde und dass Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Freistellung) nicht abzuziehen sind (vgl. SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10.2.2017 - S 5 U 233/16 -, Rn. 25 mit Hinweis auf Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheiten Verordnung [BKV], Stand: 1/2016, M 2102, S. 7, juris).

    Die Kammer folgt in diesem Zusammenhang nicht der Auffassung der Beklagten, dass innerhalb der geforderten "2 Jahre" mindestens eine tägliche Belastung von 8 Stunden, d.h. in zwei Jahren 3200 Stunden (eines Vollarbeiters = 200 Schichten pro Jahr) vorliegen müsse, damit eine "häufig und wiederkehrende" Belastung vorliege, wie sie dies in einigen anderen BK-Verfahren bereits vorgetragen hat (vgl. etwa SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10.2.2017 - S 5 U 233/16 in Juris; SG Nürnberg, 16.10.2018 - S 2 U 65/15).

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