Rechtsprechung
SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach einer Kündigung unter einvernehmlicher und unwiderruflicher Freistellung des Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden …
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Eine einvernehmliche Freistellung lässt das Beschäftigungsverhältnis unberührt, wenn sie als vorübergehend erachtet und solange von einer Fortsetzung der Tätigkeit ausgegangen wird (Urteil vom 21.06.1960, Az. 3 RK 71/57: kurzzeitige Freistellung bei Schwangerschaft; Urteil vom 13.02.1964, Az. 3 RK 94/59: unbezahlter Urlaub bis drei Wochen; Urteil vom 12.11.1975, Az. 3/12 RK 13/74: Freistellung für ein Studium; Urteil vom 18.04.1991, Az. 7 RAr 106/90: Inhaftierung in der DDR).Der Begriff der Freistellung ist im sozialversicherungsrechtlichen Sinn zu verstehen (vgl. z. B. BSGE 41, 24, 25 f.; 68, 236, 240;… BSG SozR 3-4100 § 101 AFG Nr. 5 S. 11, 13 f.).
In diesen Fällen nimmt eine gefestigte Rechtsprechung (vgl. z. B. BSGE 68, 236 ff.), in die nicht eingegriffen werden soll, ein Fortbestehen des Sozialversicherungsschutzes an.".
Die Geltung der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung beitragspflichtiger von nicht beitragspflichtigen Freistellungsphasen bleibt, wie nicht zuletzt der Verweis auf die "gefestigte Rechtsprechung (vgl. z. B. BSGE 68, 236 ff.)" belegt, hiervon unberührt.
- BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74
Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des …
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Eine einvernehmliche Freistellung lässt das Beschäftigungsverhältnis unberührt, wenn sie als vorübergehend erachtet und solange von einer Fortsetzung der Tätigkeit ausgegangen wird (Urteil vom 21.06.1960, Az. 3 RK 71/57: kurzzeitige Freistellung bei Schwangerschaft; Urteil vom 13.02.1964, Az. 3 RK 94/59: unbezahlter Urlaub bis drei Wochen; Urteil vom 12.11.1975, Az. 3/12 RK 13/74: Freistellung für ein Studium; Urteil vom 18.04.1991, Az. 7 RAr 106/90: Inhaftierung in der DDR).Der Begriff der Freistellung ist im sozialversicherungsrechtlichen Sinn zu verstehen (vgl. z. B. BSGE 41, 24, 25 f.; 68, 236, 240;… BSG SozR 3-4100 § 101 AFG Nr. 5 S. 11, 13 f.).
- BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach …
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse; den tatsächlichen Gegebenheiten widersprechende Erklärungen der Beteiligten sind unbeachtlich (Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1993, Az. 7 RAr 96/92).Wenn keine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV mehr vorliegt, endet zwar stets auch das leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis (Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1993, Az. 7 RAr 96/92).
- BSG, 21.06.1960 - 3 RK 71/57
Versicherungspflicht - Mutterschutz und Urlaub
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Eine einvernehmliche Freistellung lässt das Beschäftigungsverhältnis unberührt, wenn sie als vorübergehend erachtet und solange von einer Fortsetzung der Tätigkeit ausgegangen wird (Urteil vom 21.06.1960, Az. 3 RK 71/57: kurzzeitige Freistellung bei Schwangerschaft; Urteil vom 13.02.1964, Az. 3 RK 94/59: unbezahlter Urlaub bis drei Wochen; Urteil vom 12.11.1975, Az. 3/12 RK 13/74: Freistellung für ein Studium; Urteil vom 18.04.1991, Az. 7 RAr 106/90: Inhaftierung in der DDR). - BSG, 20.12.1960 - 4 RJ 303/59
Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Arbeitseinstellung
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Stellt dagegen ein Arbeitnehmer die Beschäftigung ohne die Absicht, sie wieder aufzunehmen, ein, so endet die versicherungspflichtige Beschäftigung trotz des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.12.1960, Az. 4 RJ 303/59). - BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72
Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Soweit der Arbeitgeber unter gleichzeitiger Fortzahlung des vereinbarten Lohns auf sein Direktionsrecht einseitig verzichtet, hat es das Bundessozialgericht für den Fortbestand der Beschäftigung als ausreichend angesehen, wenn der Arbeitnehmer sich der Verfügungsmacht des Arbeitgebers unterstellt (Urteil vom 28.02.1967, Az. 3 RK 17/65) oder sich "arbeitswillig" (Urteil vom 22.11.1968, Az. 3 RK 9/67) bzw. "dienstbereit, d.h. dienstwillig" gezeigt hat (Urteil vom 18.09.1973, Az. 12 RK 15/72). - BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65
Verpflichtung zu Dienstbeginn - Eintritt in die Beschäftigung - …
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Soweit der Arbeitgeber unter gleichzeitiger Fortzahlung des vereinbarten Lohns auf sein Direktionsrecht einseitig verzichtet, hat es das Bundessozialgericht für den Fortbestand der Beschäftigung als ausreichend angesehen, wenn der Arbeitnehmer sich der Verfügungsmacht des Arbeitgebers unterstellt (Urteil vom 28.02.1967, Az. 3 RK 17/65) oder sich "arbeitswillig" (Urteil vom 22.11.1968, Az. 3 RK 9/67) bzw. "dienstbereit, d.h. dienstwillig" gezeigt hat (Urteil vom 18.09.1973, Az. 12 RK 15/72). - BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59
Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Eine einvernehmliche Freistellung lässt das Beschäftigungsverhältnis unberührt, wenn sie als vorübergehend erachtet und solange von einer Fortsetzung der Tätigkeit ausgegangen wird (Urteil vom 21.06.1960, Az. 3 RK 71/57: kurzzeitige Freistellung bei Schwangerschaft; Urteil vom 13.02.1964, Az. 3 RK 94/59: unbezahlter Urlaub bis drei Wochen; Urteil vom 12.11.1975, Az. 3/12 RK 13/74: Freistellung für ein Studium; Urteil vom 18.04.1991, Az. 7 RAr 106/90: Inhaftierung in der DDR). - BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 82/91
Gewährung von Arbeitslosengeld
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Demgegenüber ist die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (Bundessozialgericht, ständige Rechtsprechung, vgl. exemplarisch Urteil vom 19.03.1992, Az. 7 RAr 82/91). - BSG, 22.11.1968 - 3 RK 9/67
Kostenübernahme bei einem Unfall einer spanischen Arbeitskraft vor tatsächlicher …
Auszug aus SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Soweit der Arbeitgeber unter gleichzeitiger Fortzahlung des vereinbarten Lohns auf sein Direktionsrecht einseitig verzichtet, hat es das Bundessozialgericht für den Fortbestand der Beschäftigung als ausreichend angesehen, wenn der Arbeitnehmer sich der Verfügungsmacht des Arbeitgebers unterstellt (Urteil vom 28.02.1967, Az. 3 RK 17/65) oder sich "arbeitswillig" (Urteil vom 22.11.1968, Az. 3 RK 9/67) bzw. "dienstbereit, d.h. dienstwillig" gezeigt hat (Urteil vom 18.09.1973, Az. 12 RK 15/72). - BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Einstufung eines freiwillig versicherten Mitglieds in die zuständige …
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische …