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   SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10   

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SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10 (https://dejure.org/2013,45700)
SG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2013 - S 18 KA 268/10 (https://dejure.org/2013,45700)
SG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - S 18 KA 268/10 (https://dejure.org/2013,45700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung von Beratungen bei Überschreitung der Richtgrößenvolumens gem. § 106 Abs. 5a S. 1 SGB V i.R. einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelrichtgrößen in Sachsen rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07

    Festsetzung eines Regresses auf der Grundlage von Richtgrößen bei einem

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, ausgeführt habe, gingen die Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für Richtgrößenvereinbarungen vom 31.01.2002 nicht von einer zwingenden Anordnung der Richtgrößen in der dort vorgesehenen Altersklassenstaffelung aus, vielmehr sollten nach deren § 2 Abs. 2 erst die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor zu einer altersmäßigen Gliederung der Richtgrößen übergegangen werde.

    Nur entsprechend der Abweichung vom Fachgruppendurchschnitt kann sodann ein festgestellter Mehraufwand als durch die Praxisbesonderheit bedingt anerkannt werden (vgl. bereits das der Bevollmächtigten der Klägerin bereits bekannte Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 14.12.2011, Az. S 18 KA 831/08, sowie Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, juris Rn. 62).

    Sie ließen jedoch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich Abweichungen in den Vereinbarungen auf Landesebene zu, bis die Vertragspartner auf der Bundesebene die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen für die Lieferung der Verordnungsdaten und Fallzahlen geschaffen haben (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, juris Rn. 32).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2011 - L 3 KA 9/11

    Vorgaben in § 84 Abs. 6 S. 2 SGB V über die Richtgrößen nach altersgemäß

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Entsprechend den Grundsätzen für die Auslegung von Soll-Vorschriften ist davon auszugehen, dass das Gesetz für den Regelfall eine strikte Bindung entfaltet und Abweichungen hiervon nur in atypischen Fällen gestattet sind (so auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2011, Az. L 3 KA 9/11 B ER, juris Rn. 23, Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V § 84 Rn. 128; Freudenberg in: jurisPK-SGB V, § 84 Rn. 94).

    Daten für die genannten Altersgruppen hätten dagegen nicht zur Verfügung gestellt werden müssen, so dass die Grundlagen für die Festsetzung entsprechender Richtgrößen - und für deren anschließende arztbezogene Prüfung - nicht vorhanden gewesen seien (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2011, Az. L 3 KA 9/11 B ER, juris Rn. 24).

    Selbst wenn man mit Rücksicht auf den notwendigen zeitlichen Vorlauf für die Aufbereitung der prüfungsrelevanten Arzt- und Vergleichsgruppendaten die Zeitspanne zwischen dem Inkrafttreten der Neufassung des § 296 SGB V am 01.01.2004 und dem Geltungszeitraum der Richtgrößenvereinbarung zum 01.01.2007 für zu kurz bemessen halten wollte, stünde die vom 31.12.2001 bis zum 31.12.2003 bestehende Regelungslücke in § 296 SGB V der Lieferung nach Altersklassen aufgegliederter Arzneimittel- und Verordnungsdaten nicht entgegen (anders: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2011, Az. L 3 KA 9/11 B ER, juris Rn. 24).

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Der Ausgangsbescheid der Prüfungsstelle ist mit der Anrufung des Beklagten ohnehin gegenstandslos geworden (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 09.03.1994, Az. 6 RKa 5/92, juris Rn. 15 ff.).
  • LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Bekanntgabe von

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Die am 25.01.2007 vereinbarten, in der Beilage zu den KVS-Mitteilungen Heft 2/2007 bekannt gegebenen und für die Fachgruppen der hausärztlichen Internisten sowie der Allgemeinmediziner und Praktischen Ärzte nach dem Günstigkeitsprinzip (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R, juris Rn. 55) rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Richtgrößen für das Jahr 2007 genügen diesen Vorgaben nicht, weil sie nicht nach altersgemäß gegliederten Patientengruppen bestimmt sind.
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - selbstständige Anfechtbarkeit der Beratung nach §

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Der damit verbundene Eingriff in die durch Artikel 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit begründet eine Beschwer der Klägerin (Bundessozialgericht, Urteil vom 05.06.2013, Az. B 6 KA 40/12 R, juris Rn. 10).
  • SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06

    Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung für die Verordnung von Arzneimitteln im

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Düsseldorf, 03.04.2013 - S 2 KA 281/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
    Es ist insoweit ohne Bedeutung, dass die Beratung, weil ihr keine Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 % vorausging, noch keine Beratung im Sinne von § 106 Abs. 5e Satz 1 SGB V in der ab dem 01.01.2012 geltenden Fassung darstellt, an die bei wiederholter Überschreitung des Schwellenwertes ein späterer Regress anknüpfen könnte (vgl. auch § 106 Abs. 5e Satz 7 SGB V zur intertemporalen Geltung der Neuregelung, dazu Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2013, Az. S 2 KA 281/12, juris Rn. 23 f.).
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