Rechtsprechung
SG Dresden, 19.05.2005 - S 18 LW 9/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung von der Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse; Entgeltersatzleistungen als Erwerbsersatzeinkommen; Vergleichbarkeit des Überbrückungsgelds mit tatsächlichem Arbeitseinkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Befreiung von der Versicherungspflicht einer Nebenerwerbslandwirtin zur landwirtschaftlichen Alterskasse bei Bezug von Überbrückungsgeld
Verfahrensgang
- SG Dresden, 19.05.2005 - S 18 LW 9/04
- LSG Sachsen - L 6 LW 3/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Brandenburg, 21.01.2004 - L 2 LW 1/03
Auszug aus SG Dresden, 19.05.2005 - S 18 LW 9/04
Zur Untermauerung stützt sie sich auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 21.01.2004, Az. 2 LW 1/03.2. Zu Unrecht verneint die von der Beklagten für ihre Auffassung in Anspruch genommene Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 21.01.2004, Az. 2 LW 1/03, den Charakter des Überbrückungsgeld als Erwerbsersatzeinkommen im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ALG.
- SG Dortmund, 06.12.2002 - S 5 AL 131/02
Gewährung von Überbrückungsgeld anlässlich der Aufnahme einer selbständigen …
Auszug aus SG Dresden, 19.05.2005 - S 18 LW 9/04
Dass nach der Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund vom 06.12.2002, Az. S 5 AL 131/02, das Überbrückungsgeld nicht gezahlt werden kann, wenn dem Versicherten ausreichend anderweitiges Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht, ist zwar zutreffend; in diesen Fällen ist das Ermessen dahingehend auszuüben, dass die Leistung dem Grunde nach nicht zu gewähren ist.
- BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines …
In Abgrenzung zu einem Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg (LSG) vom 21.1.2004 - L 2 LW 1/03 - sei dem SG Dresden (Gerichtsbescheid vom 19.5.2005 - S 18 LW 9/04 -) zu folgen, wonach Überbrückungsgeld "erst recht" zur Befreiung von der Versicherungspflicht führen müsse, wenn dies schon beim Bezug von Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosen- und Krankengeld der Fall sei. - SG Marburg, 01.02.2006 - S 2 LW 957/04
Alterssicherung der Landwirte - Landwirtin - Bezug von Überbrückungsgeld - …
Die Kammer folgt insoweit nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen des SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 19. Mai 2005, Az: S 18 LW 9/04, juris Rdnr. 24 ff. = www.sozialgerichtsbarkeit.de).