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   SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14   

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SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14 (https://dejure.org/2016,23785)
SG Dresden, Entscheidung vom 19.05.2016 - S 35 R 1351/14 (https://dejure.org/2016,23785)
SG Dresden, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - S 35 R 1351/14 (https://dejure.org/2016,23785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines körperlich Eingeschränkten auf Förderung einer Ausbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    GG, SGB XI: Teilhabe am Arbeitsleben - Bewilligung einer Umschulung zum Berufskraftfahrer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    Kommen nach den oben dargelegten Grundsätzen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch des Versicherten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach verschiedene Maßnahmen in Betracht, die gleichermaßen geeignet sind, die Teilhabe des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern, hat der Reha-Träger ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (BSG 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; 20.03.2007, B 2 U 18/05 R, SozR 4-2700 § 35 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13
    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    Relevante Gesichtspunkte der Ermessensabwägung sind die individuelle Situation des Arbeitnehmers - insbesondere die Relation zwischen dem bisherigen Berufsverlauf und dem Weiterbildungswunsch (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B, juris) - die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, der anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf, der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Umstand, ob Vermittlungs- und Eigenbemühungen über einen angemessenen Zeitraum erfolglos waren (Hassel in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 81 Rn. 7; Reichel in: jurisPK-SGB III, 2014, § 81 SGB III Rn. 79).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89

    Bedeutung des Grundrechts der freien Berufswahl im Recht der beruflichen

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    Dies gilt in besonderem Maße, wenn sich die Neigung bereits - wie hier - zu einer entschiedenen Berufswahl verdichtet hat (BSG 03.07.1991, 9b/7 RAr 142/89, BSGE 69, 128 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3).
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R

    Berufliche Rehabilitation bei eingeschränkter Eignung

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (BSG 28.03.1990, 9 B/7 RAr 92/88, BSGE 66, 275; BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99, juris).
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88

    Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (BSG 28.03.1990, 9 B/7 RAr 92/88, BSGE 66, 275; BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99, juris).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    zur Kostenerstattung (vgl. BSG 24.02.2000, B 2 U 12/99 R, SozR 3-2200 § 567 Nr. 3; LSG Baden-Württemberg 19.03.2009, L 10 R 2684/07).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    Als Anspruchsgrundlage kommt allein die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) in Betracht, die Kostenerstattungsansprüche für selbst beschaffte Teilhabeleistungen regelt (vgl. Urt. des BSG v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2009 - L 10 R 2684/07

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbst beschaffte Maßnahme - Studium

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    zur Kostenerstattung (vgl. BSG 24.02.2000, B 2 U 12/99 R, SozR 3-2200 § 567 Nr. 3; LSG Baden-Württemberg 19.03.2009, L 10 R 2684/07).
  • LSG Hessen, 01.09.2011 - L 1 AL 65/10

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    Wesentliche Ausprägung dieser Zielsetzung ist die besondere Hervorhebung der Wunsch- und Wahlrechte der Leistungsberechtigten (Hessisches LSG, 01.09.2011, L 1 AL 65/10, juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14
    Kommen nach den oben dargelegten Grundsätzen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch des Versicherten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach verschiedene Maßnahmen in Betracht, die gleichermaßen geeignet sind, die Teilhabe des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern, hat der Reha-Träger ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (BSG 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; 20.03.2007, B 2 U 18/05 R, SozR 4-2700 § 35 Nr. 1).
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