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   SG Dresden, 19.07.2017 - S 20 SF 4/17 E   

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https://dejure.org/2017,27358
SG Dresden, 19.07.2017 - S 20 SF 4/17 E (https://dejure.org/2017,27358)
SG Dresden, Entscheidung vom 19.07.2017 - S 20 SF 4/17 E (https://dejure.org/2017,27358)
SG Dresden, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - S 20 SF 4/17 E (https://dejure.org/2017,27358)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2016 - L 5 SF 91/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Auszug aus SG Dresden, 19.07.2017 - S 20 SF 4/17
    Allerdings wirken sich Wartezeiten eines Rechtsanwalts vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung, die die in der Ladung mitgeteilte Uhrzeit um mehr als 15 Minuten überschreiten und die allein der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind, bei der Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit aus (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. November 2016 - L 5 SF 91/15 B E -, Rn. 17).

    Fällt eine Terminsgebühr an, weil der Termin stattfindet, und ist ein besonderer zeitlicher Aufwand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Terminswahrnehmung angefallen, weil unverschuldete Wartezeiten hinzunehmen waren, ist einem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt diese Wartezeit ebenfalls in angemessenem Umfang zu vergüten" (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. November 2016, a. a. O ..., Rn. 19 - 22).

  • LSG Sachsen, 08.01.2014 - L 8 AS 585/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Dresden, 19.07.2017 - S 20 SF 4/17
    Zwar handelt es sich bei der Wartezeit - auch ab der in der Ladung mitgeteilten Uhrzeit - noch nicht um einen Termin im Sinne des Gebührentatbestands, es besteht jedoch ein enger zeitlicher, örtlicher und verfahrenstechnischer Zusammenhang mit der Verhandlung, der es nicht opportun erscheinen lässt, die zeitliche Inanspruchnahme des Rechtsanwalts bei der Vergütung gänzlich unberücksichtigt zu lassen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 1. April 2015 - L 15 SF 259/14 E -, Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 26. Juni 2014 - S 10 SF 50/14 E -, a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Januar 2014 - L 8 AS 585/12 B KO -, alle veröffentlicht in juris).

    Die Kammer weicht bezüglich der Berücksichtigung von Wartezeiten vor dem Termin bei der Bemessung der Terminsgebühr von der Rechtsprechung des SächsLSG (Beschluss vom 8. Januar 2014, a. a. O ...) ab.

  • LSG Bayern, 01.04.2015 - L 15 SF 259/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG, Beschluss von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus SG Dresden, 19.07.2017 - S 20 SF 4/17
    Zwar handelt es sich bei der Wartezeit - auch ab der in der Ladung mitgeteilten Uhrzeit - noch nicht um einen Termin im Sinne des Gebührentatbestands, es besteht jedoch ein enger zeitlicher, örtlicher und verfahrenstechnischer Zusammenhang mit der Verhandlung, der es nicht opportun erscheinen lässt, die zeitliche Inanspruchnahme des Rechtsanwalts bei der Vergütung gänzlich unberücksichtigt zu lassen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 1. April 2015 - L 15 SF 259/14 E -, Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 26. Juni 2014 - S 10 SF 50/14 E -, a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Januar 2014 - L 8 AS 585/12 B KO -, alle veröffentlicht in juris).
  • SG Kassel, 26.06.2014 - S 10 SF 50/14

    Sozialgerichtliche Beitragsrahmengebühr umfasst Terminsgebühr nach Umfang der

    Auszug aus SG Dresden, 19.07.2017 - S 20 SF 4/17
    Zwar handelt es sich bei der Wartezeit - auch ab der in der Ladung mitgeteilten Uhrzeit - noch nicht um einen Termin im Sinne des Gebührentatbestands, es besteht jedoch ein enger zeitlicher, örtlicher und verfahrenstechnischer Zusammenhang mit der Verhandlung, der es nicht opportun erscheinen lässt, die zeitliche Inanspruchnahme des Rechtsanwalts bei der Vergütung gänzlich unberücksichtigt zu lassen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 1. April 2015 - L 15 SF 259/14 E -, Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 26. Juni 2014 - S 10 SF 50/14 E -, a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Januar 2014 - L 8 AS 585/12 B KO -, alle veröffentlicht in juris).
  • LSG Sachsen, 19.06.2013 - L 8 AS 45/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der

    Auszug aus SG Dresden, 19.07.2017 - S 20 SF 4/17
    Das Sächsische Landessozialgericht stellt in ständiger Rechtsprechung auf eine durchschnittliche Terminsdauer von 30 bis 45 Minuten ab (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juni 2013 - L 8 AS 45/12 B KO -, Rn. 21).
  • VG Berlin, 06.12.2017 - 80 K 10.17

    Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für ein Disziplinarverfahren

    Gegen die Berücksichtigung spricht, dass auch sonst eine Terminsgebühr üblicherweise erst mit dessen offiziellen Beginn anfällt und danach bemessen wird und Wartezeiten lediglich dann einbezogen werden, wenn der Rechtsanwalt sich in dieser Zeit jederzeit für den Beginn oder die Fortführung des Termins bereithalten muss (etwa bei Verhandlungsunterbrechungen, verspätetem Sitzungsbeginn, vgl. SG Dresden, Beschluss vom 19. Juli 2017 - S 20 SF 4/17 E, juris Rn. 20 f. m.w.N.).
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