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   SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06   

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SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06 (https://dejure.org/2010,22503)
SG Dresden, Entscheidung vom 26.07.2010 - S 37 R 1763/06 (https://dejure.org/2010,22503)
SG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - S 37 R 1763/06 (https://dejure.org/2010,22503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Träger der Rentenversicherung als zuständiger Entscheidungsträger über die gesetzliche Rentenversicherungspflicht und in Ausnahmefällen auch die Krankenkasse als Einzugsstelle; Begründung der Klagebefugnis eines Trägers der Rentenversicherung als Verantwortliche für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Hierzu verweist sie auf das Urteil des BSG vom 01.07.1999 (Az. B 12 KR 2/99), dessen Argumentation sie sich ebenfalls zu Eigen macht.

    4. Das BSG hat mit Urteil vom 01.07.1999 (Az. B 12 KR 2/99 R; juris) entschieden, dass der Rentenversicherungsträger auch nach Inkrafttreten des § 28 h SGB IV einen dem Arbeitgeber erteilten Bescheid der Einzugsstelle über das Bestehen von Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung anfechten kann.

    Die Kammer stimmt zu, dass bei der gesetzlichen Neuregelung die Rechtsprechung des BSG zur Klagebefugnis des Rentenversicherungsträgers bekannt war und sie weder im Gesetz noch in den Gesetzgebungsmaterialien missbilligt wurde (so BSG, Urteil vom 01.07.1999, Az. B 12 KR 2/99 R, Rn. 30; juris).

    Damit verbunden mag auch sein, dass im Fall unrichtiger Entscheidungen der Einzugsstelle die bei der Rentenversicherung entstehenden Einnahmausfälle nicht (vollständig) durch Schadensersatzansprüche aufgrund § 28 r Abs. 1 SGB IV abgedeckt sind (so BSG, Urteil vom 01.07.1999, Az. B 12 KR 2/99 R, Rn. 31).

    Das vorliegende Urteil weicht von dem Urteil des BSG vom 01.07.1999 (Az. B 12 KR 2/99 R) ab, indem die Klagebefugnis des klagenden Trägers der Rentenversicherung verneint wird.

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    c) Zu den von 1957 bis Ende 1988 geltenden Vorschriften hat der anfangs zuständige 3. Senat des BSG im Urteil vom 27. September 1961 (BSGE 15, 118, 122/123 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO) ausgeführt: Mit ihnen werden kraft Gesetzes in Fragen des Beitragseinzugs Rechte auf die Krankenkassen übertragen, die anderenfalls als Ausfluß der Gläubigerstellung des Versicherungsträgers bei diesem liegen.

    Auf dieser Grundlage haben der 3. Senat und ihm folgend der später zuständige erkennende 12. Senat weiter entschieden: Die Einzugsstelle hat die Pflicht, ihre Entscheidung unverzüglich allen Beteiligten gegenüber bekanntzugeben (BSGE 25, 34, 36 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; vgl auch schon BSGE 15, 118, 122 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO).

    Damit bestehen die Gründe für dessen starke verfahrensrechtliche Stellung weiter, die für die Rechtsprechung von vornherein maßgebendes Gewicht hatten (vgl BSGE 15, 118, 123, 125 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO).

    Die Rechtsprechung führt auch dazu, daß Streitigkeiten mit der Einzugsstelle zwischen allen Beteiligten in der Regel in einem einzigen Rechtsstreit ausgetragen werden können und nicht getrennte Prozesse zwischen der Einzugsstelle mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einerseits und den Versicherungsträgern andererseits geführt zu werden brauchen." Ein Anfechtungsrecht des Rentenversicherungsträgers gegen Bescheide der Einzugsstelle wird auch in anderen Entscheidungen des BSG bejaht (bspw. BSGE 15, 118; BSG, Urteil vom 18.04.1975, 3/12 RK 10/73; Urteil vom 20.10.1977, Az. 12 RK 18/76; Urteil vom 24.09.1981, Az. 12 RK 43/79; jeweils nach juris).

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Ausgehend davon ist die Klagebefugnis nach der Rechtsprechung des BSG gegeben, wenn nach der Behauptung des Klägers der angefochtene Verwaltungsakt in seine eigene rechtliche Interessen eingreift (BSG, Urteil vom 06.02.1992, Az. 12 RK 15/90, Rn. 13, mit weiteren Nachweisen; abrufbar bei der Datenbank juris).

    Hierbei handelt es sich jedoch um rein finanzielle Interessen, die nach der bereits angeführten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 06.02.1992; Az. 12 RK 15/90; juris) nicht für die Begründung einer Klagebefugnis ausreichen.

    Dies ist auch in vergleichbaren Situationen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung befürwortet worden (vgl. das bereits angeführte Urteil des BSG vom 06.02.1992, Az. 12 RK 15/90).

  • BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Die Anfechtungsfristen laufen für jeden Beteiligten - Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherungsträger - gesondert von der Bekanntgabe des Bescheides bzw der Zustellung des Widerspruchsbescheides an den betreffenden Beteiligten an (BSGE 25, 34 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

    Der andere Versicherungsträger konnte mit der Aufhebungsklage gegen den Bescheid der Einzugsstelle den Antrag verbinden, sie zur Einziehung der Beiträge zu verpflichten (BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

    Die Rechtsprechung führt auch dazu, daß Streitigkeiten mit der Einzugsstelle zwischen allen Beteiligten in der Regel in einem einzigen Rechtsstreit ausgetragen werden können und nicht getrennte Prozesse zwischen der Einzugsstelle mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einerseits und den Versicherungsträgern andererseits geführt zu werden brauchen." Ein Anfechtungsrecht des Rentenversicherungsträgers gegen Bescheide der Einzugsstelle wird auch in anderen Entscheidungen des BSG bejaht (bspw. BSGE 15, 118; BSG, Urteil vom 18.04.1975, 3/12 RK 10/73; Urteil vom 20.10.1977, Az. 12 RK 18/76; Urteil vom 24.09.1981, Az. 12 RK 43/79; jeweils nach juris).

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 10/82

    Tätigkeit eines Unternehmers - Versicherungsschutz - Unternehmenszusammenschluß -

    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Erging keine Entscheidung der Einzugsstelle, weil sie sich mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig war, bestanden aber mit anderen Versicherungsträgern Meinungsunterschiede, so konnten diese in Prozessen zwischen der Einzugsstelle und dem anderen Versicherungsträger geklärt werden (vgl BSGE 22, 157 = SozR Nr. 7 zu § 1399 RVO; BSGE 55, 297 = SozR 5375 § 2 Nr. 1), wobei in beiden Verfahren der Arbeitgeber beigeladen war.

    Auch andere Versicherungsträger sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen Entscheidungen der Einzugsstelle klagebefugt, wie etwa die frühere Bundesanstalt für Arbeit (BSG, Urteil vom 27.09.1983, Az. 12 RK 10/82; juris).

  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 37/62
    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Auf dieser Grundlage haben der 3. Senat und ihm folgend der später zuständige erkennende 12. Senat weiter entschieden: Die Einzugsstelle hat die Pflicht, ihre Entscheidung unverzüglich allen Beteiligten gegenüber bekanntzugeben (BSGE 25, 34, 36 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; vgl auch schon BSGE 15, 118, 122 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO).

    Die Anfechtungsfristen laufen für jeden Beteiligten - Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherungsträger - gesondert von der Bekanntgabe des Bescheides bzw der Zustellung des Widerspruchsbescheides an den betreffenden Beteiligten an (BSGE 25, 34 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Demgegenüber könne dem Urteil des BSG vom 04.06.2009 (Az. B 12 KR 31/07 R) nicht entnommen werden, dass Verwaltungsakte der Einzugsstelle einer gerichtlichen Überprüfung auf Antrag des drittbetroffenen Rentenversicherungsträgers entzogen seien.
  • BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79

    Versicherungspflicht - Sparkassenverwalter - Beigeladung - Versicherungspflicht

    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Die Rechtsprechung führt auch dazu, daß Streitigkeiten mit der Einzugsstelle zwischen allen Beteiligten in der Regel in einem einzigen Rechtsstreit ausgetragen werden können und nicht getrennte Prozesse zwischen der Einzugsstelle mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einerseits und den Versicherungsträgern andererseits geführt zu werden brauchen." Ein Anfechtungsrecht des Rentenversicherungsträgers gegen Bescheide der Einzugsstelle wird auch in anderen Entscheidungen des BSG bejaht (bspw. BSGE 15, 118; BSG, Urteil vom 18.04.1975, 3/12 RK 10/73; Urteil vom 20.10.1977, Az. 12 RK 18/76; Urteil vom 24.09.1981, Az. 12 RK 43/79; jeweils nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2009 - L 1 KR 555/07

    Rentenversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Dem haben sich andere Gerichte angeschlossen (vgl. bspw. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2009, Az. L 1 KR 555/07; juris).
  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 63/94

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Auszug aus SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
    Daß die Einzugsstelle, die Bescheid und Widerspruchsbescheid erlassen hatte, in einem anschließenden Prozeß weiterhin "Partei" ist, brauchte als selbstverständlich im Gesetz nicht mehr erwähnt zu werden und ist in der Rechtsprechung ohne weiteres angenommen worden (zB BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 15, Nr. 6 S 19, Nr. 7 S 24).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

  • BSG, 20.10.1977 - 12 RK 18/76
  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 3/06 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer

  • Drs-Bund, 10.01.1957 - BT-Drs II/3080
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 51/60

    Vereinbarung zum Ausgleich für die mit der Umstellung der Lohnabrechnung

  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 36/88

    Einzugsstelle - Beitragsbescheid - Personenbezug - Widerspruch - Personelle

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