Rechtsprechung
SG Dresden, 28.07.2010 - S 18 KA 250/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines medizinischen Versorgungszentrums auf Vergütung von Laborleistungen gegen die gesetzliche Krankenkasse; Anforderungen an die Klagebefugnis einer Gesellschaft als Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums; Bereinigung von vertragsärztlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Uniklinikum Dresden wehrt sich gegen Vorwürfe
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Klinik darf Laborleistungen nicht an MVZ ausgliedern
- hartmannbund.de (Kurzinformation)
Ambulante Abrechnung von Laborleistungen eines ermächtigten Krankenhauses über Krankenhaus-MVZ unzulässig
Verfahrensgang
- SG Dresden, 28.07.2010 - S 18 KA 250/06
- LSG Sachsen, 14.11.2012 - L 8 KA 26/10
- BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R
- LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14
- BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 4/16 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 28/90
Voraussetzungen des Honoraranspruchs des Kassenarztes; Voraussetzung für die …
Auszug aus SG Dresden, 28.07.2010 - S 18 KA 250/06
Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.10.1992, Az. 6 RKa 28/90, ergebe sich, dass Überweisungen durch ermächtigte Hochschuleinrichtungen an niedergelassene Ärzte nicht ausgeschlossen seien.Etwas Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.10.1992, Az. 6 RKa 28/90, wonach der Ausschluss einer Überweisung an niedergelassene Kassen- bzw. Vertragsärzte im Rahmen eines Poliklinikvertrages im Verhältnis zu den Ärzten, an welche die Überweisungen gerichtet waren, deren Wirksamkeit nicht berühre und deshalb einem Vergütungsanspruch der auf Grund der Überweisung tätig gewordenen Ärzte gegen die kassenärztliche Vereinigung nicht ausschließe.
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 139/09
Medizinisches Versorgungszentrum; einstweilige Anordnung bei …
Auszug aus SG Dresden, 28.07.2010 - S 18 KA 250/06
Im Gegenteil, hierdurch wird vielmehr klargestellt, dass Medizinische Versorgungszentren keine neue Organisationsform im Sinne einer Rechtsform sui generis darstellen, unter der medizinische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit am Rechtsverkehr teilnehmen können, sondern dass Medizinische Versorgungszentren sich einer der bereits vorhandenen Rechtsformen bedienen müssen, um im Rechtsverkehr aufzutreten (gleiche Gesetzesinterpretation, jedoch mit gegenteiliger Schlussfolgerung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2010, Az. L 7 KA 139/09 B ER).
- SG Dresden, 14.03.2012 - S 18 KA 237/11
Berechtigung einer Gemeinschaftspraxis zur Erbringung und Abrechnung …
Die Antragsgegnerin selbst habe noch im Verfahren vor dem Sozialgericht Dresden Az. S 18 KA 250/06 (anhängig beim Sächsischen Landessozialgericht, Az. L 1 KA 26/10) die Überweisungsbefugnis persönlich ermächtigter Ärzte und ermächtigter Einrichtungen mit Ausnahme der Hochschulambulanzen anerkannt.Dagegen kann mangels eines Anordnungsanspruchs dem Feststellungsbegehren der Antragstellerin nicht entsprochen werden, soweit die begehrte Feststellung die von Polikliniken und Institutsambulanzen der Universitätskliniken im Rahmen deren Lehr- und Forschungsauftrags durch Überweisung veranlassten ambulanten Leistungen betrifft (vgl. zum Folgenden bereits Sozialgericht Dresden, Urteil vom 28.07.2010, Az. S 18 KA 250/06, Berufung anhängig beim Sächsischen Landessozialgericht, Az. L 1 KA 26/10).
- LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14
Vertragsarztangelegenheiten; Beschränkung der Überweisung von Hochschulambulanzen …
Die dagegen am 28.06.2006 erhobene Klage hat das Sozialgericht Dresden (SG) mit Urteil vom 28.07.2010 (S 18 KA 250/06 - juris) abgewiesen. - LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15
Beteiligtenfähigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums
28.7.2010 - S 18 KA 250/06; gleiche Gesetzesinterpretation, jedoch mit gegenteiliger Schlussfolgerung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.1.2010, Az. L 7 KA 139/09 B ER).