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SG Dresden, 28.10.2019 - S 29 AS 3154/19 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Dresden, 28.10.2019 - S 29 AS 3154/19
Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund einer summarischen Prüfung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 02.05.2005, 1 BvR 569/05, BVerfGE 5, 237, 242).Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
- LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Auszug aus SG Dresden, 28.10.2019 - S 29 AS 3154/19
Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa Landesozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B und Beschluss vom 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - (beide juris) jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG). - LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe - …
Auszug aus SG Dresden, 28.10.2019 - S 29 AS 3154/19
Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa Landesozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B und Beschluss vom 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - (beide juris) jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG). - BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94
Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO
Auszug aus SG Dresden, 28.10.2019 - S 29 AS 3154/19
Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927). - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus SG Dresden, 28.10.2019 - S 29 AS 3154/19
Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).