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   SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19   

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SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19 (https://dejure.org/2021,15666)
SG Duisburg, Entscheidung vom 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19 (https://dejure.org/2021,15666)
SG Duisburg, Entscheidung vom 03. März 2021 - S 60 KR 1781/19 (https://dejure.org/2021,15666)
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  • SG Duisburg, 01.10.2020 - S 21 R 910/14

    Versorgung mit einem hochpreisigen Hörgeräten - Ablehnung

    Auszug aus SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19
    Denn nur dies wird dem Leitbild des Gesetzes gerecht, dass der Versicherte vor Nachteilen des gestuften Leistungssystems geschützt werden soll (vgl. dazu auch SG Duisburg, Bes. v. 01.10.2020 - S 21 R 910/14 -, juris, Rn. 14).

    Sowohl beim Telefonieren als auch bei Gesprächen zu zweit oder zu dritt sowie die Teilnahme am Straßenverkehr handelt es sich - zur Überzeugung der Kammer und worauf die Beigeladene zutreffend hingewiesen hat - um Verrichtungen des Alltags, die in jedem anderen Beruf und im Alltag vorkommen, weshalb eine Leistungspflicht der Beklagten bereits nach dem SGB V besteht und zwar unabhängig davon, ob die Bedingungen im Großraumbüro und die konkrete bauliche Situation im Büro der Klägerin (SG Duisburg, Bes. v. 01.10.2020 - S 21 R 910/14 -, juris, Rn. 15 unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 24.01.2012 - B 3 KR 5/12 R -, Rn. 30 ff.) mit einem besonders halligen Flur, der befahrenen Breiten Straße und insgesamt 180 Personen auf drei Etagen (Bl. 101 der Gerichtsakte) erschwerte akustische Bedingungen darstellen.

    Der Zweck der Regelung des § 14 SGB IX ist es, dem Hilfesuchenden schnell und unbürokratisch einen Entscheidungsträger für alle Rechtsgrundlagen zur Verfügung zu stellen (SG Duisburg, Bes. v. 01.10.2020 - S 21 R 910/14 -, juris, Rn. 14).

  • SG Dresden, 15.11.2018 - S 35 KN 947/17

    Kostenerstattung für zwei den Festbetrag übersteigende Hörgeräte

    Auszug aus SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19
    Soweit die Beklagte ein Anerkenntnis in ihrem Schreiben vom 01.02.2021 unter Hinweis darauf verweigert, dass sie den beruflich bedingten Mehrbedarf aus den bei Antragsstellung vorliegenden Unterlagen nicht erkennen konnte, weshalb eine Leistungspflicht der Beklagten nicht in Betracht komme, so widerspricht dies dem ausdrücklichen Wortlaut und dem Zweck des § 14 SGB IX, konkret § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB und Absatz 3 IX (in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung) (SG Dresden, Urteil vom 15.11.2018 - S 35 KN 947/17 -, Rn. 27, juris).

    Überdies widerspräche eine entsprechende Regelung auch im Verwaltungsverfahren dem Wortlaut und dem Zweck des § 14 SGB IX und wäre aus diesem Grunde rechtswidrig (SG Dresden, Urteil vom 15.11.2018 - S 35 KN 947/17 -, Rn. 27, juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 115/17
    Auszug aus SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19
    Eine zuverlässige Testung der Hörgeräteleistung ist indes nur unter reellen Arbeitsplatz- oder Störgeräuschbedingungen möglich, wobei es maßgeblich auf die Klangeigenschaft des jeweiligen Gerätes ankommt (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 04.09.2018 - L 7 R 115/17 -, juris, Rn. 20 und 44).

    Zwar handelt es sich um eine individuelle Einstellung, die nur bedingt objektivierbar bzw. messbar ist; diese beeinflusst zur Überzeugung der Kammer indes erheblich, ob der Klägerin ein stress- und störungsfreies Tragen des Hörgerätes über den ganzen Tag möglich ist und ist für den Erfolg der Hörgeräteversorgung damit von zentraler Bedeutung (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 04.09.2018 - L 7 R 115/17 -, juris, Rn. 20 und 44).

  • LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17

    Ein schwerhöriger Projektleiter, der für die Bauüberwachung von Großbaustellen

    Auszug aus SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19
    Der zweitangegangene Träger hat nach Weiterleitung des Antrags durch den Rentenversicherungsträger das Leistungsbegehren des Versicherten vollumfassend unter allen Gesichtspunkten und damit auch unter dem Gesichtspunkt des beruflichen Mehrbedarfs zu prüfen und zwar auch dann wenn der Rentenversicherungsträger seine Zuständigkeit negiert hat (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 13.09.2018, - L 1 KR 229/17 - , juris, Rn. 33).
  • SG Darmstadt, 22.09.2016 - S 18 KR 317/15

    Anspruch auf Versorgung mit einem über dem Festbetrag liegenden Hörgerät

    Auszug aus SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19
    Im Gegensatz dazu ist die Rentenversicherung zuständig, wenn es sich ausschließlich um berufliche oder arbeitsplatzspezifische Gebrauchsvorteile handelt (vgl. SG Darmstadt, Gerichtsbescheid vom 22.09.2016 - S 18 KR 317/15 -, Rn. 27, juris).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19
    Sowohl beim Telefonieren als auch bei Gesprächen zu zweit oder zu dritt sowie die Teilnahme am Straßenverkehr handelt es sich - zur Überzeugung der Kammer und worauf die Beigeladene zutreffend hingewiesen hat - um Verrichtungen des Alltags, die in jedem anderen Beruf und im Alltag vorkommen, weshalb eine Leistungspflicht der Beklagten bereits nach dem SGB V besteht und zwar unabhängig davon, ob die Bedingungen im Großraumbüro und die konkrete bauliche Situation im Büro der Klägerin (SG Duisburg, Bes. v. 01.10.2020 - S 21 R 910/14 -, juris, Rn. 15 unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 24.01.2012 - B 3 KR 5/12 R -, Rn. 30 ff.) mit einem besonders halligen Flur, der befahrenen Breiten Straße und insgesamt 180 Personen auf drei Etagen (Bl. 101 der Gerichtsakte) erschwerte akustische Bedingungen darstellen.
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