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   SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18 ER   

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SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18 ER (https://dejure.org/2018,51234)
SG Duisburg, Entscheidung vom 03.07.2018 - S 34 BA 21/18 ER (https://dejure.org/2018,51234)
SG Duisburg, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - S 34 BA 21/18 ER (https://dejure.org/2018,51234)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Zudem vertrat die Antragsgegnerin die Auffassung, eine außerhalb des Gesellschaftsvertrages geschlossene Weisungsbefugnisvereinbarung sei für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der mitarbeitenden Gesellschafter nicht von Bedeutung, dies habe das BSG mit seinen Entscheidungen vom 11.11.2015, Az. B 12 R 2/14 R, B 12 KR 13/14 R und B 12 KR 10/14 R bestätigt.

    Der in dem Beschluss vom 21.06.2007 zwischen den Gesellschaftern getroffenen Vereinbarung kommt im Rahmen der sozialversicherungsrechtlich gebotenen Gesamtabwägung auch keine von vornherein den Ausschlag gebende Indizfunktion für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit zu, insofern dürften die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur schuldrechtlichen Stimmbindungsvereinbarung heranzuziehen sein (vgl. nur BSG, Urteil vom 11.11.2015, Az. B 12 KR 13/14 R).

    Denn ohne notarielle Beurkundung dürfte dem Beschluss allenfalls die Bedeutung einer außerhalb des Gesellschaftsvertrages von allen Gesellschaftern getroffenen Vereinbarung zukommen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt und damit eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts i.S.d. §§ 705 ff. BGB begründet (vgl. insofern BSG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O., Rn. 31).

    (BSG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O., Rn. 39).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 30.10.2013, Az. B 12 AL 2/11 R könne sich eine materielle Bindungswirkung lediglich dann und insoweit ergeben, als Versicherung-und/oder Beitragspflicht (und Beitragshöhe) im Namen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden.

    Des Weiteren hat die Antragstellerin hinsichtlich der zwei zuvor ausgeführten Betriebsprüfungen unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 29.07.2003 zum Az. B 12 AL 1/02 R und das bereits erwähnte Urteil des BSG vom 30.10.2013, Az. B 12 AL 2/11 R ausgeführt, dass aus diesen Betriebsprüfungen keine weitergehenden Rechte herzuleiten sein.

    Die Prüfmitteilungen vom 18.03.2009 und vom 17.07.2013, in denen ausgeführt wird, die stichprobenweise durchgeführte Prüfung habe keine Feststellungen ergeben, stellen bereits keine Verwaltungsakte dar, da die Mitteilung an den Arbeitgeber diesem gegenüber keine verbindliche regelnde oder feststellende Rechtsfolge setzt, sondern lediglich eine unverbindliche Information des Versicherungsträgers über die zurückliegende Betriebsprüfung enthält (so BSG, Urteil vom 30.10.2013, Az. B 12 AL 2/11 R, Rn. 31).

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Fälle, in denen es - wie hier - zunächst keine Beanstandungen gab, sich jedoch später herausstellte, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht bereits im Prüfzeitraum unzutreffend beurteilt wurden, dies aber im Rahmen der Betriebsprüfung nicht aufgefallen war, nicht geeignet, einen Vertrauenstatbestand zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2013, Az. B 12 AL 2/11 R, Rn. 24 m.w.N.).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Das Bundessozialgericht habe insbesondere in dem Urteil vom 31.10.2012, Az. B 12 R 5/10 R deutlich gemacht, dass frühere Bescheide der BfA nicht aufgehoben werden müssten, da sie gegenstandslos geworden seien.

    Der Gesetzgeber räumte dem vor 1992 von der Versicherungspflicht befreiten Personenkreis daher im Hinblick auf eine Abwägung zwischen deren und dem Interesse der Solidargemeinschaft durch die Regelung in § 231 Satz 1 SGB VI a.F. bzw. in § 231 Abs. 1 Satz 1 SGB VI nur einen auf dieselbe Beschäftigung bezogenen Bestandsschutz ein (BSG, Urteil vom 31.10.2012, Az. B 12 R 5/10 R, Rn. 39).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ergibt sich etwas anderes auch nicht unter Zugrundelegung der Entscheidung des von ihr zitierten Urteils des BSG vom 31.10.2012., Az. B 12 R 5/10 R.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil vom 25.1.2006, B 12 KR 30/04 R, Rn. 22; Urteil vom 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, Rn. 17).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko ist der Einsatz eigenen Kapitals oder der eigenen Arbeitskraft mit der Gefahr des Verlustes, der Erfolg des Einsatzes sächlicher oder persönlicher Mittel muss also ungewiss sein (vgl. nur BSG, Urteil vom 28.05.2008, Az. B 12 KR 13/07 R, Rn. 27 m.w.N. - zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - L 8 R 701/11

    Gastronomie: Haftung wegen nicht verbeitragtem Lohnvolumen

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Diese liegen nur dann vor, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.12.2011, Az. L 8 R 701/11 B ER, Rn. 12 m.w.N.).

    Darüber hinausgehende, nicht oder nur schwer wiedergutzumachenden Nachteile durch eine Zahlung sind von der Antragstellerin weder vorgetragen worden, noch sind solche Nachteile ersichtlich, zumal eine beachtliche Härte in diesem Sinn regelmäßig nur dann denkbar ist, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt, darzustellen, dass das Betreiben der Forderung aktuell die Zerstörung seiner Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zur Zeit (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.12.2011, Az. L 8 R 701/11 B ER, Rn. 25).

  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Eine bloße sog. "Schönwetter-Selbstständigkeit" ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände jedoch nicht anzuerkennen (BSG, Urteil vom 19.08.2015, Az. B 12 KR 9/14 R, Rn. 35 m.w.N.).

    Im Übrigen ist es im Geschäftsleben auch nicht völlig unüblich, dass Arbeitnehmer - insbesondere in einer Familiengesellschaft - dem Unternehmen persönliche Darlehen gewähren oder zu dessen Gunsten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten eingehen (BSG, Urteil vom 19.08.2015, Az. B 12 KR 9/14 R, Rn. 33).

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    § 231 Satz 1 SGB VI a.F. stellt damit sicher, dass die vor 1992 nach § 7 Abs. 2 AVG und die seit dem 1.1.1992 nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ausgesprochenen Befreiungen hinsichtlich ihres Geltungsbereichs einheitlich behandelt werden (BSG, Urteil vom 05.12.2017, Az. B 12 KR 11/15 R Rn. 21 und 24).

    Bei diesen Grundsätzen handelt es sich um ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. nur Urteil vom 05.12.2017, Az. B 12 KR 11/15 R a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2017 - L 8 R 288/17

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Zwar bestimmen § 2 Ziffer 2 Satz 2 und § 4 Ziffer 2 S. 1 des Beratungsvertrages, dass Herr Dr. K an eine bestimmt Arbeits- bzw. Dienstzeit nicht gebunden ist, dies ist indes vor dem Hintergrund moderner und flexibler Arbeitszeitmodelle nicht untypisch für Arbeitsverträge; zudem ist eine Lockerung der Weisungsdichte gerade bei Arbeitnehmern wie leitenden Angestellten, die Dienste höherer Art wahrnehmen, regelmäßig anzutreffen (vgl. LSG NRW, Urteil vom Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.10.2017, Az. L 8 R 288/17, Rn. 146 - zitiert nach juris).

    Diese ist von den als Gesellschaftern dahinterstehenden juristischen oder natürlichen Personen unabhängig und von verwandtschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen getrennt zu betrachten (LSG NRW, Urteil vom 04.10.2017, a.a.O. Rn. 147 m.w.N.).

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Hierzu hat die Antragstellerin auf die Urteile des BSG vom 17.05.2001, Az. B 12 KR 34/00 R und vom 21.06.1994, Az. 12 RK 72/19 Bezug genommen.

    Denn vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Angestellten der GmbH Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung (vgl. hierzu nur das auch von der Antragstellerin zitierte Urteil des BSG vom 17.05.2001, Az. B 12 KR 34/00 R, welches ebenfalls einen mitarbeitenden Gesellschafter mit einer Beteiligung in Höhe von 50% des Stammkapitals der Gesellschaft betraf).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 8 R 442/15

    Beschwerde gegen den Beschluss des SG über die Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des LSG NRW vom 28.10.2015, Az. L 8 R 442/15 B ER, vom 20.04.2016, Az. L 8 R 801/15 und vom 24.03.2017, Az. L 8 R 566/16 B ER vertritt die Antragstellerin zudem die Auffassung, Befreiungsbescheide seien so lange gültig, bis sie förmlich unter den Voraussetzungen des nach §§ 45, 48 SGB X aufgehoben werden.

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des LSG NRW vom 28.10.2015, Az. L 8 R 442/15 B ER, vom 20.04.2016, Az. L 8 R 801/15 und vom 24.03.2017, Az. L 8 R 566/16 B ER die Auffassung vertritt, Befreiungsbescheide seien so lange gültig, bis sie förmlich unter den Voraussetzungen des nach §§ 45, 48 SGB X aufgehoben werden, ist hierzu anzumerken, dass sich die genannten Entscheidungen auf vorangegangene Bescheide der Einzugsstellen beziehen; ein solcher Bescheid liegt im vorliegenden Fall indes nicht vor.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15

    Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides; Erledigung eines

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 16 B 9/06

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - L 16 B 30/06

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - L 16 B 1/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2009 - L 16 (11) B 4/07

    Rentenversicherung

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 8 (16) R 55/08

    Rentenversicherung

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 3/18 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

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