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   SG Duisburg, 04.02.2021 - S 7 AS 2758/20   

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SG Duisburg, 04.02.2021 - S 7 AS 2758/20 (https://dejure.org/2021,11585)
SG Duisburg, Entscheidung vom 04.02.2021 - S 7 AS 2758/20 (https://dejure.org/2021,11585)
SG Duisburg, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - S 7 AS 2758/20 (https://dejure.org/2021,11585)
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  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus SG Duisburg, 04.02.2021 - S 7 AS 2758/20
    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO ist dabei im Regelfall zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder von Amts wegen weitere Ermittlungen gemäß 103 SGG durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können (BVerfG, NJW 1991, 413 ff; BVerfG NJW 2013, 1727 ff.; B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz Kommentar, 13. Auflage 2020, § 73a Rn. 7a).
  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1267/15

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines PKH-Antrages und Erhebung einer

    Auszug aus SG Duisburg, 04.02.2021 - S 7 AS 2758/20
    Prozesskostenhilfe darf nur verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber lediglich eine entfernte ist (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 02.05.2015 - 2 BvR 1267/15).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

    Auszug aus SG Duisburg, 04.02.2021 - S 7 AS 2758/20
    Jedoch ersetzt zunächst das Widerspruchsverfahren die förmliche Anhörung, wenn dem bis daher nicht angehörten Beteiligten die Gelegenheit gegeben wird, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen sachgerecht zu äußern (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 9/11 R -, SozR 4-2600 § 77 Nr. 10, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus SG Duisburg, 04.02.2021 - S 7 AS 2758/20
    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO ist dabei im Regelfall zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder von Amts wegen weitere Ermittlungen gemäß 103 SGG durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können (BVerfG, NJW 1991, 413 ff; BVerfG NJW 2013, 1727 ff.; B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz Kommentar, 13. Auflage 2020, § 73a Rn. 7a).
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