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   SG Duisburg, 05.07.2017 - S 31 KR 547/16   

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https://dejure.org/2017,33877
SG Duisburg, 05.07.2017 - S 31 KR 547/16 (https://dejure.org/2017,33877)
SG Duisburg, Entscheidung vom 05.07.2017 - S 31 KR 547/16 (https://dejure.org/2017,33877)
SG Duisburg, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - S 31 KR 547/16 (https://dejure.org/2017,33877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 43 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Antrag | Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen nach Gutachter (Liposuktion)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Duisburg, 05.07.2017 - S 31 KR 547/16
    Die Kammer vertritt in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R) die Rechtsauffassung, dass § 13 Abs. 3a SGB V neben dem ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch auch einen Anspruch auf Gewährung der Naturalleistung eröffnet.

    Hierzu zählen in der GKV Versicherte im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Krankenkasse (BSG Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R, Rn. 22).

    Der Inhalt der fingierten Genehmigung lässt sich ohne weitere Ergänzung aus den Kostenvoranschlägen hinreichend bestimmt ableiteten (zur Notwendigkeit eines fiktionsfähigen, hinreichend bestimmten Antrags vgl. BSG Urteil vom 08.03.2016 Az. B 1 KR 25/15 R insbesondere mit Bezugnahme auf § 42a VwVfG).

    Die Beschränkung auf erforderliche Leistungen ist in der Regelung des § 13 Abs. 3a SGB V nicht ausdrücklich benannt, sie ergibt sich allerdings wie das Bundessozialgericht nach Auffassung der Kammer zu Recht annimmt, aus dem Zusammenhang und dem Zweck der Genehmigungsfiktion sowie aus der in § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V formulierten Einschränkung der Kostenerstattung auf Beschaffung erforderlicher Leistungen (vgl. BSG Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R Rn. 26).

    Ziel dieser Beschränkung ist eine Rechtsmissbrauchskontrolle, nicht jedoch eine Beschränkung auf Leistungen, die bereits jetzt ohne weiteres als Sachleistung zulasten der GKV gewährt werden müssen (vgl. BT-DS 17/11710 BSG Urteil vom 08.03.2016 Az. B 1 KR 25/15 Rn. 26 mwN sowie LSG NRW Beschluss vom 27.03.2017, Az. L 1 KR 702/16).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16

    Krankenversicherung; Bewilligung einer medizinischen Vorsorgeleistung in Gestalt

    Auszug aus SG Duisburg, 05.07.2017 - S 31 KR 547/16
    Ziel dieser Beschränkung ist eine Rechtsmissbrauchskontrolle, nicht jedoch eine Beschränkung auf Leistungen, die bereits jetzt ohne weiteres als Sachleistung zulasten der GKV gewährt werden müssen (vgl. BT-DS 17/11710 BSG Urteil vom 08.03.2016 Az. B 1 KR 25/15 Rn. 26 mwN sowie LSG NRW Beschluss vom 27.03.2017, Az. L 1 KR 702/16).
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