Rechtsprechung
SG Duisburg, 05.07.2017 - S 31 KR 547/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Krankenversicherung
- openjur.de
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- adipositas-anwalt.de
Liposuktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 43 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Antrag | Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen nach Gutachter (Liposuktion)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R
Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) - …
Auszug aus SG Duisburg, 05.07.2017 - S 31 KR 547/16
Die Kammer vertritt in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R) die Rechtsauffassung, dass § 13 Abs. 3a SGB V neben dem ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch auch einen Anspruch auf Gewährung der Naturalleistung eröffnet.Hierzu zählen in der GKV Versicherte im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Krankenkasse (BSG Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R, Rn. 22).
Der Inhalt der fingierten Genehmigung lässt sich ohne weitere Ergänzung aus den Kostenvoranschlägen hinreichend bestimmt ableiteten (zur Notwendigkeit eines fiktionsfähigen, hinreichend bestimmten Antrags vgl. BSG Urteil vom 08.03.2016 Az. B 1 KR 25/15 R insbesondere mit Bezugnahme auf § 42a VwVfG).
Die Beschränkung auf erforderliche Leistungen ist in der Regelung des § 13 Abs. 3a SGB V nicht ausdrücklich benannt, sie ergibt sich allerdings wie das Bundessozialgericht nach Auffassung der Kammer zu Recht annimmt, aus dem Zusammenhang und dem Zweck der Genehmigungsfiktion sowie aus der in § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V formulierten Einschränkung der Kostenerstattung auf Beschaffung erforderlicher Leistungen (vgl. BSG Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R Rn. 26).
Ziel dieser Beschränkung ist eine Rechtsmissbrauchskontrolle, nicht jedoch eine Beschränkung auf Leistungen, die bereits jetzt ohne weiteres als Sachleistung zulasten der GKV gewährt werden müssen (vgl. BT-DS 17/11710 BSG Urteil vom 08.03.2016 Az. B 1 KR 25/15 Rn. 26 mwN sowie LSG NRW Beschluss vom 27.03.2017, Az. L 1 KR 702/16).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16
Krankenversicherung; Bewilligung einer medizinischen Vorsorgeleistung in Gestalt …
Auszug aus SG Duisburg, 05.07.2017 - S 31 KR 547/16
Ziel dieser Beschränkung ist eine Rechtsmissbrauchskontrolle, nicht jedoch eine Beschränkung auf Leistungen, die bereits jetzt ohne weiteres als Sachleistung zulasten der GKV gewährt werden müssen (vgl. BT-DS 17/11710 BSG Urteil vom 08.03.2016 Az. B 1 KR 25/15 Rn. 26 mwN sowie LSG NRW Beschluss vom 27.03.2017, Az. L 1 KR 702/16).