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   SG Duisburg, 15.03.2022 - S 60 KR 1074/21   

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SG Duisburg, 15.03.2022 - S 60 KR 1074/21 (https://dejure.org/2022,6181)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15.03.2022 - S 60 KR 1074/21 (https://dejure.org/2022,6181)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15. März 2022 - S 60 KR 1074/21 (https://dejure.org/2022,6181)
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  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus SG Duisburg, 15.03.2022 - S 60 KR 1074/21
    Denn letztere kann nur für Leistungen beansprucht werden, die zumindest ihrer Art nach zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören (ständige Rechtsprechung, siehe zuletzt Senatsurteil vom 28. März 2000 - BSGE 86, 54, 56 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 61 f mwN).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus SG Duisburg, 15.03.2022 - S 60 KR 1074/21
    Für die damals neue Behandlungsmethode der künstlichen Befruchtung hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R -, BSGE 88, 51-62, SozR 3-2500 § 27a Nr. 2, SozR 3-2500 § 135 Nr. 17, juris, Rn. 20 - 24 ebenfalls maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses der Qualitätssicherungsrichtlinie abgestellt und wie folgt ausgeführt:.
  • SG Hamburg, 17.07.2023 - S 56 KR 1851/21

    Anspruch der weiblichen Versicherten auf Übernahme der Kosten einer

    Zur Überzeugung der Kammer handelte es sich bei der Kryokonservierung von Eizellen und den dazugehörigen medizinischen Maßnahmen bereits im März 2021 um eine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb diese vom Kostenerstattungsanspruch des § 13 Abs. 3 SGB V umfasst war (so auch SG Duisburg, Urteil vom 15.03.2022 - S 60 KR 1074/21 - juris).
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