Rechtsprechung
SG Duisburg, 15.06.2016 - S 49 AS 1653/16 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,69405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund fehlenden Einkommens und Vermögens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - L 20 SO 632/16 Durch Beschluss vom 15.06.2016 verpflichtete das Sozialgericht Duisburg (S 49 AS 1653/16 ER) die (dort beigeladene) Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung, der Antragstellerin vom 19.04.2016 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für sechs Monate, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII in Form des jeweiligen Regelsatzes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin sowie der Streitakten S 2 SO 592/16, S 48 SO 519/16 ER und S 49 AS 1653/16 ER (sämtlich Sozialgericht Duisburg) Bezug genommen.
Insofern verweist der Senat auf die Gründe der Entscheidung des Sozialgerichts vom 15.06.2016 in dem vorangegangenen Eilverfahren (S 49 AS 1653/16 ER) sowie des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 04.08.2016 - L 19 AS 1307/16 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - L 2 AS 788/14 Dabei kann der Senat offen lassen, ob der Sprachkurs überhaupt als marktrelevante, wirtschaftlich geprägte "Dienstleistung" in diesem Sinne anzusehen ist (verneinend SG Duisburg, Beschluss vom 15.06.2016, S 49 AS 1653/16 ER, juris Rn. 13).