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   SG Duisburg, 15.09.2015 - S 48 SO 417/12   

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https://dejure.org/2015,67135
SG Duisburg, 15.09.2015 - S 48 SO 417/12 (https://dejure.org/2015,67135)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15.09.2015 - S 48 SO 417/12 (https://dejure.org/2015,67135)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15. September 2015 - S 48 SO 417/12 (https://dejure.org/2015,67135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten des ambulant betreuten Wohnens bei Vorliegen einer Computerspiel-/Mediensucht, einer Persönlichkeitsakzentuierung sowie einer depressiven Störung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus SG Duisburg, 15.09.2015 - S 48 SO 417/12
    Eine Bedürftigkeit lässt sich lediglich im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden Vorschriften verneinen (vgl. BSG, Urteil vom 02.02.2010, B 8 SO 21/08 R, Rn. 13; vgl. zur Notwendigkeit einer normativen Grundlage bei der Heranziehung von Strukturprinzipien ferner Coseriu, Das "neue" Sozialhilferecht, S. 254, in: Bender/Eicher (Hrsg.), Sozialrecht, eine Terra incognita, Saarbrücken (2009)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2014 - L 20 SO 236/13

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form des ambulant betreuten

    Auszug aus SG Duisburg, 15.09.2015 - S 48 SO 417/12
    Das Gericht folgt der Rechtsprechung des LSG NRW (Urteil vom 22.12.2014, L 20 SO 236/13, Rn. 65 -nicht rechtskräftig; vgl. hierzu Coseriu, in: juris-PK, 2. Aufl. (2014), § 2 SGB XII, Rn. 11.2), wonach entsprechende Leistungen final auf die Selbstständigkeit "beim Wohnen" und im Wohnumfeld ausgerichtet sein sowie eine gewisse Kontinuität aufweisen müssen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2010 - L 8 SO 143/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - keine Kostenübernahme eines

    Auszug aus SG Duisburg, 15.09.2015 - S 48 SO 417/12
    Wesentlich ist eine Behinderung dann, wenn sie die Gefahr in sich birgt, dass der behinderte Mensch durch sie aus der Gesellschaft ausgegliedert wird oder durch sie bereits ausgegliedert ist (vgl. nur LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.08.2010, L 8 SO 143/10 B ER, Rn. 12, mwN).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Auszug aus SG Duisburg, 15.09.2015 - S 48 SO 417/12
    Bei der Kostenübernahme handelt es sich um einen Schuldbeitritt, verbunden mit einem Anspruch auf Befreiung von der Schuld gegenüber dem Leistungsträger (vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 10/12 R, Rn. 22).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Duisburg, 15.09.2015 - S 48 SO 417/12
    Statthafte Klageart ist die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage gemäß §§ 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, 56 SGG (vgl. zur Notwendigkeit einer Verpflichtungsklage zusätzlich zur Anfechtungs- und Leistungsklage in Fällen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses: BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 22/07 R, Rn. 10 ff.).
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