Rechtsprechung
SG Duisburg, 19.04.2016 - S 48 SO 528/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtbestehen eines Anspruchs auf Gewährung höherer Leistungen für die Kosten der Unterkunft aufgrund eines zumutbaren Umzugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 11/20 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Duisburg …
Auch insoweit ist - ohne dass dafür zwingend ein Sachverständigengutachten einzuholen wäre - eine eigenständige Prüfung und Beurteilung des Konzepts, ggf unter Mitwirkung des Jobcenters, vorzunehmen (beispielhaft etwa LSG NRW vom 12.10.2017 - L 19 AS 502/16 - juris RdNr 57 ff; Bayerisches LSG vom 28.3.2018 - L 11 AS 52/16 - juris RdNr 44 ff, bestätigt durch BSG vom 3.9.2020 - B 14 AS 34/19 R; zu dem hier vorliegenden Konzept SG Duisburg vom 19.4.2016 - S 48 SO 528/12 - juris RdNr 36 ff) .Kommt es auch unter Berücksichtigung dieser Punkte im Rahmen seiner tatrichterlichen Beweiswürdigung zu dem Ergebnis, das Konzept erfülle die methodischen Voraussetzungen, um als schlüssig angesehen zu werden (so SG Duisburg vom 19.4.2016 - S 48 SO 528/12 - juris RdNr 36 ff) , wäre von der abstrakten Angemessenheit der von dem Beklagten berücksichtigten Bruttokaltmiete auszugehen und die Berufungen unbegründet.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - L 7 AS 1790/20
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II …
Er hat auf eine gesonderte Stellungnahme von Analyse & Konzepte aus dem Verfahren S 48 SO 528/12 bei dem Sozialgericht Duisburg vom 26.02.2016 verwiesen.Die für Duisburg erstellte Mietpreiserhebung habe ebenfalls einer gerichtlichen Prüfung standgehalten (SG Duisburg Urteil vom 19.04.2016 - S 48 SO 528/12; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 06.03.2017 - L 9 SO 356/16 NZB).
Das Sozialgericht Duisburg habe in dem Verfahren S 48 SO 528/12 den Diplom-Soziologen S von Analyse & Konzepte als sachverständigen Zeugen befragt, der die von den Prozessbevollmächtigten der Kläger aufgeworfenen Kritikpunkte entkräftet habe (Sitzungsniederschrift vom 27.10.2015).
Der sachverständige Zeuge S hat im sozialgerichtlichen Verfahren S 48 SO 528/12 erläutert, dass die Vermieter bereits auf einer Informationsveranstaltung darauf hingewiesen worden sind, entsprechende Wohnungen nicht zu melden.
Insoweit verweist der Senat zunächst auf die Mietwerterhebung vom 24.06.2013 nebst ergänzender Stellungnahme des Diplom-Soziologen S vom 26.02.2016, dessen (sachverständiger) Zeugenaussage vom 27.10.2015, jeweils in dem Klageverfahren S 48 SO 528/12 des Sozialgerichts Duisburg, den ergänzenden Stellungnahmen von Analyse & Konzepte vom 31.03.2021 und 15.09.2021 sowie der vom Beklagten zur Verfügung gestellten Liste "Bestandsmieten MWE Stadt Duisburg 2012".
Dass ein ausreichender "Puffer" berücksichtigt wurde, zeigt sich auch daran, dass der Durchschnitt der Nachfragergruppe im unteren Marktsegment bei 30 % lag (…Tabelle 4, S. 21 des Konzepts), während die von Analyse & Konzepte mit Schreiben vom 26.02.2016(S 48 SO 528/12, dort Seite 3 und 4) unter Bezugnahme auf den Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands 2016, Seite 22, angeführte Armutsquote in Duisburg im Jahre 2012 bei 24, 6 % und im Jahre 2014 bei 24, 8 % lag (ebenso: SG Duisburg Urteil vom 19.04.2016 - S 48 SO 528/12; vgl. auch zur abfallenden Tendenz der Niedrigeinkommenshaushalte seit 2006: Forschungsberichts 2009, Seite 20).
Der sachverständige Zeuge S hat im sozialgerichtlichen Klageverfahren S 48 SO 528/12 zudem plausibel erläutert, dass eine alternative Berechnung unter Einbeziehung kleinerer Wohnungen mit mindestens 20 m² eine Quadratmeterpreis-Abweichung für Ein-Personen-Haushalte von 0, 01 EUR/m² nach unten ergeben hat (so auch die ergänzende Stellungnahme von Analyse & Konzepte vom 26.02.2016, Seite 6), was nach Ansicht des Senats vernachlässigt werden kann.
Zum anderen hat Analyse & Konzepte mit ergänzenden Stellungnahmen vom 26.02.2016 (in dem Verfahren S 48 SO 528/12, dort Seite 2) und vom 31.03.2021 (dort Abbildung 1) dargelegt, dass die erhobenen Bestandsmieten aus allen Teilen des Stadtgebiets eingegangen sind, wie den ausgewerteten Postleitzahlen entnommen werden kann.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - L 7 AS 1327/17
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Unter Vorlage des entsprechenden Sitzungsprotokolls hat der Beklagte geltend gemacht, der vom Sozialgericht Duisburg in dem Verfahren S 48 SO 528/12 als Zeuge befragte Diplom-Soziologe N. L. von der Fa. "B & L" habe die von den Klägern aufgeworfenen Kritikpunkte entkräftet.Der Senat hat die Mieterhebung 2013, die ergänzende Stellungnahme der Firma "B & L" vom 26.02.2016, das Sitzungsprotokoll des Sozialgerichts Duisburg vom 27.10.2015 aus dem Verfahren S 48 SO 528/12 sowie die "T-Listen" für Zweipersonenhaushalte in den Monaten November 2013 bis April 2014 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
- SG Wiesbaden, 24.11.2017 - S 16 AS 1131/15
Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig
Hinsichtlich des Letzteren ist eine Publikationspflicht nicht gegeben, wie etwa auch der Blick auf die Verkündung sonstiger Rechtsnormen zeigt (vgl. auch SG Augsburg…, Urteil vom 24. November 2015 - S 8 AS 984/15, juris Rn. 41 f.; SG Duisburg, Urteil vom 19. April 2016 - S 48 SO 528/12, juris Rn. 26; a. A. SG Dortmund…, Urteil vom 1. Dezember 2016 - S 19 AS 965/15, juris Rn. 29, das aber trotzdem von einer Anwendbarkeit auch des nichtveröffentlichten Konzepts ausgeht). - SG Dortmund, 17.03.2017 - S 19 AS 4276/16
Gewährung von höheren Kosten der Unterkunft und Heizung bei Angemessenheit
Die Schätzung beruht mit den Daten des BBR-Forschungsprojekts auf einer zureichenden tatsächlichen Grundlage (vgl. SG Duisburg, Urteil vom 19.04.2016, S 48 SO 528/12, juris, Rn. 41). - SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung …
Es ist nach der Auffassung der Kammer auch nicht zulässig, den Anteil der sonstigen Nachfrager zu schätzen (a.A. SG Duisburg, Urteil vom 19.04.2016 - S 48 SO 528/12; SG Dortmund, Urteil vom 01.12 2016 - S 19 AS 965/15; SG Dortmund, Urteil vom 17.03.2017 - S 19 AS 4276/16). - SG Dortmund, 01.12.2016 - S 19 AS 965/15
Wohnkosten für Hartz IV-Bezieher im Märkischen Kreis
Wenn eine Satzung, durch welche die angemessenen Unterkunftskosten festgelegt werden, nach § 22b Abs. 2 Satz 3 SGB II zwecks Schaffung "der notwendigen Transparenz" (Bundesregierung, Gesetzesbegründung, Bundestags-Drucksache 17/3404, S. 101) mit Begründung ortsüblich bekannt zu machen ist, muss dies für ein schlichtes Konzept, das nicht in einem rechtsförmlichen Verfahren zustande gekommen ist, jedoch für die Leistungsberechtigten dieselben Regelungswirkungen zeitigt wie eine Satzung, erst recht gelten (a. A. Sozialgericht [SG] Duisburg, Urteil vom 19.04.2016, S 48 SO 528/12, juris, Rn. 26; SG Augsburg…, Urteil vom 24.11.2015, S 8 AS 984/15, juris, Rn. 41 f.).Die Schätzung beruht mit den Daten des BBR-Forschungsprojekts auf einer zureichenden tatsächlichen Grundlage (vgl. SG Duisburg, Urteil vom 19.04.2016, S 48 SO 528/12, juris, Rn. 41).
- SG Dortmund, 25.08.2017 - S 58 AS 3150/15
Bewilligung der Übernahme höherer Leistungen für Kosten der Unterkunft und …
Dass von Mai bis Juli 2015 die Angemessenheitsrichtwerte des Konzeptes 2015 nicht ausreichend waren, um die Versorgung der Leistungsbezieher im Kreis V mit Wohnraum gewährleisten zu kön-nen, ist nicht ersichtlich (vgl. SG Duisburg, Urteil vom 19.04.2016, Az. S 48 SO 528/12).Bedenken bestehen auch nicht hinsichtlich der Schätzung der konkurrierenden Nachfragergruppen nach Wohnungen im unteren Wohnungssegment (vgl. hierzu ausführlich SG Dortmund, Urteil vom 17.03.2017, Az. S 19 AS 4276/16; SG Duisburg, Urteil vom 19.04.2016, Az. S 48 SO 528/12 - S. 23 ff. des Konzepts).
- SG Dortmund, 25.08.2017 - S 58 AS 3151/15 Bedenken bestehen auch nicht hinsichtlich der Schätzung der konkurrierenden Nachfragergruppen nach Wohnungen im unteren Wohnungssegment (vgl. hierzu ausführlich SG Dortmund, Urteil vom 17.03.2017, Az. S 19 AS 4276/16; SG Duisburg, Urteil vom 19.04.2016, Az. S 48 SO 528/12 - S. 27 bis 31 des Konzepts; S. 8 ff. der Stellungnahme vom 19.12.2016).
- SG Dortmund, 25.08.2017 - D 58 AS 3151/15 Bedenken bestehen auch nicht hinsichtlich der Schätzung der konkurrierenden Nachfragergruppen nach Wohnungen im unteren Wohnungssegment (vgl. hierzu ausführlich SG Dortmund, Urteil vom 17.03.2017, Az. S 19 AS 4276/16; SG Duisburg, Urteil vom 19.04.2016, Az. S 48 SO 528/12 - S. 27 bis 31 des Konzepts; S. 8 ff. der Stellungnahme vom 19.12.2016).
- SG Duisburg, 12.03.2018 - S 52 SO 5/14
Gewährung von höheren Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten …