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SG Duisburg, 20.10.2022 - S 10 R 634/17 |
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- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R
Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht …
Auszug aus SG Duisburg, 20.10.2022 - S 10 R 634/17
Bei dieser Rechtsgrundverweisung in § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X sind allerdings die systematischen und teleologischen Entsprechungen des § 48 SGB X gegenüber § 45 SGB X zu beachten (BSG Urteil vom 02.11.2015 B 13 R 27/14 R; BSG Urteil vom 01.07.2010 B 13 R 77/09 R).Da auch in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X in Nr. 2 und Nr. 4 an ein unredliches (bösgläubiges) Verhalten des gesetzwidrig Begünstigten eine nachteilige Ausnahmeregelung geknüpft wird (Berechtigung des Leistungsträgers, den Verwaltungsakt mit Dauerwirkung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufheben zu dürfen), bedeutet die folgerichtige (gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X entsprechende) Übertragung der Regelung des § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X auf diejenige des § 48 SGB X, dass bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Nr. 2 (vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht) oder der Nr. 4 (Kenntnis oder grob fahrlässige Nichtkenntnis vom Ruhen oder Wegfall des sich aus dem Verwaltungsakt ergebenden Anspruches) nach § 48 Abs. 1 Satz 2 die Aufhebung eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse auch nach Ablauf der von diesem Zeitpunkt an laufenden 10-Jahres-Frist in Betracht kommt, wenn ein Verwaltungsakt über eine laufende Geldleistung vorliegt und diese Geldleistung mindestens bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens über die Aufhebung gezahlt wurde (BSG Urteil vom 01.07.2010 B 13 R 77/09 R Rn. 44 zitiert nach juris).
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist in den Fällen, in denen ausschließlich § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X erfüllt ist (Erzielen von Einkommen oder Vermögen, das zum Wegfall des Anspruchs geführt haben würde) und kein unredliches (bösgläubiges) Verhalten des Betroffenen vorliegt, die rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung nach Ablauf der 10-Jahres-Frist nicht möglich (vgl. BSG-Urteil vom 01.07.2010 B 13 R 77/09 R Rn. 45 mit Hinweisen auf die Gesetzeshistorie - zitiert nach juris).
- LSG Schleswig-Holstein, 28.08.2006 - L 8 R 80/05
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - …
Auszug aus SG Duisburg, 20.10.2022 - S 10 R 634/17
Die Annahme, der Kläger werde dies schon erhalten haben, weil diese üblicherweise zugegangen seien, ersetzt nicht den Nachweis des Zuganges (vgl. zu den Hinzuverdienstgrenzen ab dem 01.01.2001 für Berufsunfähigkeitsrentenbezieher: Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 28.08.2006 L 8 R 80/05 Rn. 24 - zitiert nach juris).Dadurch hat die Beklagte im Falle des Klägers eine erhebliche Überzahlung entstehen lassen, obwohl sie Kenntnis von Umständen hatte, die die Rechtmäßigkeit der Berufsunfähigkeitsrente berührten (…zur Berücksichtigungsfähigkeit dieses Umstandes: BSG Urteil vom 28.06.1990 Az.: 7 RAr 132/88 Rn. 30; Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 28.08.2006 L 8 R 80/05 zur Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2001).
- BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88
Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des …
Auszug aus SG Duisburg, 20.10.2022 - S 10 R 634/17
Mitwirkendes Fehlverhalten auf seiner Seite, das als eine atypische Behandlung des Falles im Sinne einer Abweichung von der grundsätzlich zu erwartenden ordnungsgemäßen Sachbehandlung zu werten ist, kann im Einzelfall die Atypik des verwirklichten Tatbestandes nach § 48 Abs. 1 SGB X ergeben (BSG Urteil vom 28.06.1990 Az.: 7 RAr 132/88 m. w. N.).Dadurch hat die Beklagte im Falle des Klägers eine erhebliche Überzahlung entstehen lassen, obwohl sie Kenntnis von Umständen hatte, die die Rechtmäßigkeit der Berufsunfähigkeitsrente berührten (zur Berücksichtigungsfähigkeit dieses Umstandes: BSG Urteil vom 28.06.1990 Az.: 7 RAr 132/88 Rn. 30; Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 28.08.2006 L 8 R 80/05 zur Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2001).
- BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88
Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem …
Auszug aus SG Duisburg, 20.10.2022 - S 10 R 634/17
Insoweit verschafft der rechtmäßige Verwaltungsakt Klarheit und ist Grundlage schutzwürdigen Vertrauens (vgl. BSG Urteil vom 04.07.1989 9 RVs 3/88). - BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus SG Duisburg, 20.10.2022 - S 10 R 634/17
Das soll nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbst dann gelten, wenn - was hier nicht nachgewiesen ist - Antragsteller über ihre Rechte und Pflichten durch Merkblätter aufgeklärt werden, die abstrakte Erläuterungen über Voraussetzungen von Ansprüchen und deren Bemessung enthalten (vgl. BSG Urteil vom 08.02.2001 B 11 AL 21/00 R m. w. N.). - BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84
Pflichtgemäßes Ermessen - Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes - …
Auszug aus SG Duisburg, 20.10.2022 - S 10 R 634/17
Bei rückwirkender Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X soll die Verwaltung zwar in typischen Regelfällen den Verwaltungsakt rückwirkend aufheben, während in atypischen Fällen hiervon ganz oder teilweise abgesehen werden darf, was durch Ausübung pflichtgemäßen Ermessens geschieht (BSG Urteil vom 26.06.1986 Az.: 7 RAr 126/84 m. w. N.). - BSG, 02.11.2015 - B 13 R 27/14 R
Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht …
Auszug aus SG Duisburg, 20.10.2022 - S 10 R 634/17
Bei dieser Rechtsgrundverweisung in § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X sind allerdings die systematischen und teleologischen Entsprechungen des § 48 SGB X gegenüber § 45 SGB X zu beachten (BSG Urteil vom 02.11.2015 B 13 R 27/14 R; BSG Urteil vom 01.07.2010 B 13 R 77/09 R).