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   SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15   

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SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15 (https://dejure.org/2016,21166)
SG Duisburg, Entscheidung vom 21.04.2016 - S 10 R 1224/15 (https://dejure.org/2016,21166)
SG Duisburg, Entscheidung vom 21. April 2016 - S 10 R 1224/15 (https://dejure.org/2016,21166)
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  • BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84

    Bestehen einer Versicherung - Unkenntnis des Versicherten - Ausschlußder

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    Daraus, dass die von der Versicherung abgedeckten Risiken gemeinsam getragen werden, folgt somit notwendigerweise, dass ein Versicherter während eines längeren oder kürzeren Zeitraumes Leistungen zufließen können, deren Wert den seiner Beitragsleistung weit übersteigen, während ein anderer Versicherter keinerlei Leistungen erhalten hat (BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84).

    Dabei wurde der Verstoß gegen Treu und Glauben in der Regel aus der Unzulässigkeit eines widersprüchlichen Verhaltens (venire contra faktum proprium) hergeleitet, etwa, wenn der Versicherte von einer Krankenkasse oder einem Rentenversicherungsträger nicht rechtzeitig über das Bestehen einer Versicherung informiert worden war oder ein Versicherungsträger sonst durch ein fehlerhaftes Verhalten dazu beigetragen hatte, dass der Versicherte von dem Versicherungsschutz keinen Gebrauch machen konnte (vgl. BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84 mit einem Überblick über die Rechtsprechung; BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82 mwN.).

    In den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine rechtzeitige Meldung eines - etwa irrtümlich als nicht versicherungspflichtig angesehenen - Arbeitnehmers unterlassen hat, stellt die nachträgliche Erhebung der Beiträge keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar (BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82; BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84; LSG NRW vom 08.07.2008, L 16 (18) R 43/05; Bayerisches LSG vom 26.07.2011, L 5 R 357/09).

  • LSG Bayern, 26.07.2011 - L 5 R 357/09

    Nachzahlung, Zwangsmitgliedschaft, Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    In den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine rechtzeitige Meldung eines - etwa irrtümlich als nicht versicherungspflichtig angesehenen - Arbeitnehmers unterlassen hat, stellt die nachträgliche Erhebung der Beiträge keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar (BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82; BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84; LSG NRW vom 08.07.2008, L 16 (18) R 43/05; Bayerisches LSG vom 26.07.2011, L 5 R 357/09).

    Einem Arbeitgeber obliegt es, Änderungen in der Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenzen genauso wie ein Über- oder Unterschreiten aufgrund von höheren oder niedrigeren Entgeltzahlungen zu berücksichtigen und seine Meldungen an die Einzugsstelle gegebenenfalls zu korrigieren (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26.07.2011, L 5 R 357/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2012, L 11 KR 4952/10).

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 46/82

    Befreiung von der Mitgliedschaft - Ersatzkasse - Vorlegen einer

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    Dabei wurde der Verstoß gegen Treu und Glauben in der Regel aus der Unzulässigkeit eines widersprüchlichen Verhaltens (venire contra faktum proprium) hergeleitet, etwa, wenn der Versicherte von einer Krankenkasse oder einem Rentenversicherungsträger nicht rechtzeitig über das Bestehen einer Versicherung informiert worden war oder ein Versicherungsträger sonst durch ein fehlerhaftes Verhalten dazu beigetragen hatte, dass der Versicherte von dem Versicherungsschutz keinen Gebrauch machen konnte (vgl. BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84 mit einem Überblick über die Rechtsprechung; BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82 mwN.).

    In den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine rechtzeitige Meldung eines - etwa irrtümlich als nicht versicherungspflichtig angesehenen - Arbeitnehmers unterlassen hat, stellt die nachträgliche Erhebung der Beiträge keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar (BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82; BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84; LSG NRW vom 08.07.2008, L 16 (18) R 43/05; Bayerisches LSG vom 26.07.2011, L 5 R 357/09).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2012 - L 11 KR 4952/10

    Krankenversicherung - Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Beitragsnacherhebung

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, dass es verschiedene Regelungen einmal mehr durch das Solidarprinzip, ein anderes Mal mehr durch das Versicherungsprinzip geprägt und gerechtfertigt angesehen hat (BVerfG vom 10.11.1981, 1 BvL 18/77 und 1 BvL 19/77; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2012, L 11 KR 4952/10).

    Einem Arbeitgeber obliegt es, Änderungen in der Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenzen genauso wie ein Über- oder Unterschreiten aufgrund von höheren oder niedrigeren Entgeltzahlungen zu berücksichtigen und seine Meldungen an die Einzugsstelle gegebenenfalls zu korrigieren (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26.07.2011, L 5 R 357/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2012, L 11 KR 4952/10).

  • BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist geklärt, dass eine unzureichende Begründung eines Verwaltungsaktes nur in besonders gelagerten Einzelfällen Anlass zur Anwendung von § 155 Abs. 4 VwGO geben kann (BVerwG, Beschluss vom 30.04.2010, 9 B 42/10 mwN).
  • OVG Sachsen, 17.08.2012 - 3 B 246/12

    Einseitige Erledigung des Rechtsstreits im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    Zwar kann § 155 Abs. 4 VwGO unter Umständen auch die gesamten Prozesskosten erfassen, doch ist zu beachten, dass die Vorschrift mit Blick auf die allgemeinen Regelungen zur Kostenlast, insbesondere § 154 Abs. 1 und Abs. 2 VwGO restriktiv auszulegen ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2012, 3 B 246/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    Das Verschulden im Sinne dieser Vorschrift beurteilt sich nach § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und umfasst neben Vorsatz alle Grade der Fahrlässigkeit (BSG vom 01.07.2010, B 13 R 67/09 R; LSG NRW, Beschluss vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    Das Verschulden im Sinne dieser Vorschrift beurteilt sich nach § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und umfasst neben Vorsatz alle Grade der Fahrlässigkeit (BSG vom 01.07.2010, B 13 R 67/09 R; LSG NRW, Beschluss vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    In den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine rechtzeitige Meldung eines - etwa irrtümlich als nicht versicherungspflichtig angesehenen - Arbeitnehmers unterlassen hat, stellt die nachträgliche Erhebung der Beiträge keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar (BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82; BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84; LSG NRW vom 08.07.2008, L 16 (18) R 43/05; Bayerisches LSG vom 26.07.2011, L 5 R 357/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - L 8 R 699/12

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15
    Sollte der Kläger einen Steuerberater mit der Berechnung der Gehälter und der Sozialversicherungsabgaben sowie der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge beauftragt haben, muss sich der Kläger dessen Kenntnisse bzw. dessen Kennen müssen von dem Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers P.G. nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 17.10.2008, L 16 R 41/08; LSG NRW vom 07.11.2012, L 8 R 699/12 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - L 16 R 41/08

    Zahlung von Säumniszuschlägen für nachgeforderte

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90

    Streit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung -

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88

    Befreiung von der (rückwirkend festgestellten) Krankenversicherungspflicht nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2011 - L 7 AS 1382/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

  • SG Reutlingen, 18.02.2009 - S 10 R 3819/06

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach

  • BSG, 30.06.1965 - GS 2/64

    Auslegung Begriffe "regelmäßiger Jahresverdienst" und "regelmäßiges

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1103/03

    Zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze durch das

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

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