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   SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12   

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https://dejure.org/2016,6499
SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12 (https://dejure.org/2016,6499)
SG Duisburg, Entscheidung vom 22.01.2016 - S 14 KN 42/12 (https://dejure.org/2016,6499)
SG Duisburg, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - S 14 KN 42/12 (https://dejure.org/2016,6499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung nach der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Eine Änderung der Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens bedarf vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des GG einer besonderen Rechtfertigung (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, BVerfGE 135, 1-48, Orientierungssatz 2 c) cc).

    Der Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkung gilt daher ausnahmsweise nicht, wenn die Betroffenen mit einer Änderung einer unklaren und verworrenen Rechtslage rechnen mussten (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, BVerfGE 135, 1-48, Orientierungssatz 3b).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Darüber hinaus ist er nach den Urteilen des BSG vom 31.10.2012 (Az.: B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) der Auffassung, der Kläger habe Anspruch auf Auszahlung der gesamten Nachzahlung, weil nach den Urteilen des BSG dem SGB II-Träger bei einem zurückliegenden Zusammentreffen mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen kein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X zustehe.

    Die in Reaktion auf die BSG-Entscheidungen vom 31.10.2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) eingefügte Vorschrift regelt in Satz 2 genau die hier streitgegenständliche Fallkonstellation und erklärt die §§ 106 ff. SGB X, mithin den § 107 SGB X ohne weiteres für anwendbar.

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Darüber hinaus ist er nach den Urteilen des BSG vom 31.10.2012 (Az.: B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) der Auffassung, der Kläger habe Anspruch auf Auszahlung der gesamten Nachzahlung, weil nach den Urteilen des BSG dem SGB II-Träger bei einem zurückliegenden Zusammentreffen mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen kein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X zustehe.

    Die in Reaktion auf die BSG-Entscheidungen vom 31.10.2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) eingefügte Vorschrift regelt in Satz 2 genau die hier streitgegenständliche Fallkonstellation und erklärt die §§ 106 ff. SGB X, mithin den § 107 SGB X ohne weiteres für anwendbar.

  • LSG Sachsen, 27.08.2015 - L 2 AS 1161/13

    Erbenhaftung; Gerichtskostenfreiheit; Gerichtskostenpflicht; Kostenersatz

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Insoweit spricht auch hier, ebenso wie im Fall der der Erbenhaftung nach § 35 SGB II (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. August 2015 - L 2 AS 1161/13 -, Rn. 17, juris) nichts für ein gesetzgeberisches Versehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13

    Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung -

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Denn bis zu den Entscheidungen des BSG vom 31. Oktober 2012 wurde die Rechtsauffassung, dass keinerlei Erstattungsanspruch bestehe und daher der betroffene Personenkreis sowohl das bezogene Alg II behalten als auch Zahlung der für dieselben Leistungszeiträume bewilligten EM-Rente verlangen dürfe, ersichtlich nirgends vertreten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. Dezember 2015 - L 16 R 134/13 -, Rn. 31, juris).
  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14

    Die Auslegung des § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz, wonach der darin

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, ist unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 03. März 2015 - 1 BvR 3226/14 -, Rn. 18, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13

    Verrechnung einer Rentennachzahlung mit Erstattungsansprüchen;

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Die Kammer kann sich aus diesem Grunde nicht der Auffassung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 29. April 2015 (Az.: L 2 R 237/13) anschließen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vorverfahrenspflicht - Verwaltungsaktsqualität

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Soweit das LSG Niedersachsen-Bremen in seiner Entscheidung vom 10.12.2014 (Az.: L 2 R 494/13, Rn. 29, 30 nach juris) demgegenüber der Auffassung ist, die Ermittlung des auszuzahlenden Betrages beschränke sich nicht auf "rechnerische Operationen" sondern bedinge vielmehr "stets auch Abklärung und Feststellung der jeweiligen mitunter auch durchaus komplexen tatbestandlichen Voraussetzungen der maßgeblichen normativen Vorgaben" vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -, Rn. 41, juris).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 2/13 R

    Ersatzanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 34a SGB 2

    Auszug aus SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
    Nachdem der Beigeladene im Hinblick auf das BSG-Urteil vom 06.08.2014, Az.: B 11 AL 2/13 R in der mündlichen Verhandlung vom 22.01.2016 seine Erstattungsforderung gegenüber der Beklagten um 1.742,12 EUR reduziert und die Beklagte im Hinblick auf die Leistungsklage ein Höhe von 1.742,12 EUR ein Teilanerkenntnis, das der Kläger angenommen hat, abgegeben hatte, beantragt der Kläger zuletzt noch, die Bescheide der Beklagten vom 12.09.2011 und 14.09.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.12.2011 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, an den Kläger einbehaltene Rentenversicherungsleistungen in Höhe von 15.274,86 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2011 auszuzahlen, hilfsweise die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 15.274,86 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2011 zahlen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - L 3 R 769/17

    Berücksichtigung von ausgezahltem Arbeitslosengeld 2 bei rückwirkender

    Jedenfalls sei die vom Kläger vorgenommene Auslegung mit dem Wortlaut des § 40 Abs. 4 SGB II a.F. nicht vereinbar (vgl. SG Duisburg, Urteil vom 22. Januar 2016 - S 14 KN 42/12 -, zitiert nach juris).
  • LSG Hamburg, 30.07.2021 - L 4 AS 42/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

    Hingegen lässt der Wortlaut keinen Raum für ein entsprechendes Vorgehen bei Erstattungsansprüchen der Sozialleistungsträger untereinander (wie hier: Pattar, in jurisPK-SGB II, § 40a Rn. 52 f.; SG Duisburg, Urteil vom 22.1.2016 - S 14 KN 42/12; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 12 R 137/17
    Die Befriedigung des Erstattungsanspruchs folge unmittelbar aus dem Gesetz und sei einer individuellen Regelung durch die Beklagte nicht zugänglich (Bezug auf Landessozialgericht (LSG) Sachsen, Urt. v. 15.3.2016 - L 5 R 463/13; SG Duisburg, Urt. v. 2.1.2016 - S 14 KN 42/12).
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