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   SG Duisburg, 25.06.2008 - S 2 (32) SO 32/05   

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SG Duisburg, 25.06.2008 - S 2 (32) SO 32/05 (https://dejure.org/2008,18155)
SG Duisburg, Entscheidung vom 25.06.2008 - S 2 (32) SO 32/05 (https://dejure.org/2008,18155)
SG Duisburg, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - S 2 (32) SO 32/05 (https://dejure.org/2008,18155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsgrundlage für Kostenerstattung einer Petö-Therapie aus Mitteln der Sozialhilfe bei Leiden an einer schwerwiegenden Cerebralparese; Anwendung des § 41 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ausschließlich auf Werkstätten für behinderte Menschen; Petö-Therapie als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1, SGB IX § 26
    Kostenübernahme für die Petö-Therapie aus Mitteln der Sozialhilfe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus SG Duisburg, 25.06.2008 - S 2 (32) SO 32/05
    Bei der Petö-Therapie handelt es sich demnach ihrer Zielrichtung nach im Schwerpunkt um eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII als ärztlich verordnete Dienstleistung, die einem Heilzwecke dient oder einen Teilerfolg sichert und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden darf namentlich um ein Heilmittel nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX (zum medizinischen Charakter der Petö-Therapie siehe das Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.09.2003 Az.: B 1 KR 34/01 R).

    Solange sie nicht ausdrücklich als neues Heilmittel anerkannt ist, gilt sie nicht als solches im Sinne des § 138 SGB V (BSG B 1 KR 34/01 R).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

    Auszug aus SG Duisburg, 25.06.2008 - S 2 (32) SO 32/05
    Im übrigen ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu beachten, nach der bei der Bewertung neuer Heilmittel neben dem therapeutischen Nutzen auch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. März 2002, Az: B 1 KR 36/00 R).
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