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   SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14   

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SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14 (https://dejure.org/2018,48205)
SG Duisburg, Entscheidung vom 27.09.2018 - S 10 R 1172/14 (https://dejure.org/2018,48205)
SG Duisburg, Entscheidung vom 27. September 2018 - S 10 R 1172/14 (https://dejure.org/2018,48205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Beschäftigungsverhältnis, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Verpflichtung zur Teilnahme an gelegentlichen Besprechungen, Mindestsoll, Provisionsgarantie, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Unabhängig davon ergibt sich aus § 46 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass der Gesetzgeber die Beschränkung auf einen Bezirk erkennbar auch bei Selbständigen für zulässig gehalten hat und die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebietes deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar wäre (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Der Kläger hat insbesondere keine vertragliche Festlegung eines Mindestsolls an Vertragsabschlüssen und keine Sanktionierung durch Streichung in Aussicht gestellter finanzieller Vergünstigungen behauptet (vgl. zur Vereinbarkeit solcher vertraglicher Regelungen mit dem Status des selbständigen Versicherungsvertreters: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Eine Produktschulung ist auch für selbständige Handelsvertreter durchaus üblich und konkretisiert die in § 86a Abs. 1 und Abs. 2 HGB geregelte Verpflichtung des Unternehmers, dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Nachrichten zu geben (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Ein solches Wettbewerbsverbot folgt zudem unmittelbar aus der Interessenwahrnehmungspflicht des § 86 Abs. 1 HGB und steht der Selbständigkeit des Versicherungsvertreters nicht entgegen (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Die Verpflichtung, entsprechende Tätigkeitsunterbrechungen dem Unternehmer mitzuteilen, ergibt sich aus § 86 Abs. 2 HGB und greift nicht in die Selbständigkeit des Klägers ein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.02.2003 - L 4 KR 3/01; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darf im Sozialversicherungsrecht an den Begriff der Selbständigkeit im Handelsgesetzbuch jedenfalls dann angeknüpft werden, wenn er wie beim Handelsvertreter den gleichen Inhalt hat (vgl. BSG Urteil vom 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R; BSG Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R; BSG Urteil vom 29.01.1981 - 12 RK 63/79).

    Zu ihnen gehört insbesondere das Unternehmerrisiko, das als Gegenstück der unternehmerischen Betätigungsfreiheit im Unternehmerbegriff mit enthalten ist (vgl. BSG Urteil vom 29.01.1981 - 12 RK 63/79).

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung von einem Unternehmerrisiko eines Versicherungsvertreters selbst in den Fällen aus, in denen eine Provisionssumme in bestimmtem Umfang garantiert wird, wenn nur die Möglichkeit besteht, erheblich höhere als die garantierten Provisionseinkünfte zu erzielen (vgl. BSG Urteil vom 29.01.1989 - 12 RK 63/79: Garantierte Provisionseinkünfte in Höhe von 36.000 EUR jährlich; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.01.2016 - L 4 R 2796/15: Provisionsfixum in Höhe von 1.750 EUR monatlich).

    c) Der von dem Kläger hervorgehobene Umstand, dass er ausschließlich für die Beigeladene tätig gewesen sei und auch keine sonstige Tätigkeit habe ausüben dürfen, begründet zwar eine wirtschaftliche Abhängigkeit, aber keine für die Frage der Versicherungspflicht allein erhebliche persönliche Abhängigkeit des Klägers von der Beigeladenen und spricht nicht für eine abhängige Beschäftigung (vgl. BSG Ur-teil vom 29.01.1981 - 12 RK 63/79).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Soweit sich der Kläger auf eine - von der Beigeladene bestrittene - Verpflichtung berufen hat, in der Bezirksdirektion der Beigeladenen etwa viermal im Monat zu Besprechungen mit dem Bereichsleiter und den anderen freiberuflichen Handelsvertretern erscheinen zu müssen, liegt darin kein wesentlicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Klägers bezüglich der Arbeitszeit und der Gestaltung seiner Tätigkeit (vgl. zur Verpflichtung eines Versicherungsvertreters, jeden Freitagvormittag in der Geschäftsstelle zu erscheinen: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99).

    Der Kläger hat insbesondere keine vertragliche Festlegung eines Mindestsolls an Vertragsabschlüssen und keine Sanktionierung durch Streichung in Aussicht gestellter finanzieller Vergünstigungen behauptet (vgl. zur Vereinbarkeit solcher vertraglicher Regelungen mit dem Status des selbständigen Versicherungsvertreters: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Der Kläger war insbesondere nicht gehindert, den Kundenstamm auszuweiten, und wurde in der Art und Weise, wie er die ihm zugewiesenen Kunden betreute, nicht eingeschränkt (vgl. BAG Urteil vom 20.09.2005 - 5 AZR 271/99).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit ist die Übernahme eines Unternehmerrisikos nur dann, wenn damit auch tatsächlich Chancen und nicht nur Risiken bei der Einkommenserzielung verbunden sind, d. h. damit eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten einhergeht (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R; BSG Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R).

    Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen bzw. die Verpflichtung, die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen, stellt lediglich ein Kriterium dar, das im Rahmen einer Gesamtwürdigung mit zu berücksichtigen ist (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R).

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Eine Anordnung, an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt jedoch keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (vgl. BAG Urteil vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 4 KR 3/01

    Versicherungspflicht - Abgrenzung - Handelsvertreter - Handlungsgehilfe

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Die Verpflichtung, entsprechende Tätigkeitsunterbrechungen dem Unternehmer mitzuteilen, ergibt sich aus § 86 Abs. 2 HGB und greift nicht in die Selbständigkeit des Klägers ein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.02.2003 - L 4 KR 3/01; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 2796/15

    Sozialversicherungspflicht - Handelsvertreter - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Dementsprechend geht die Rechtsprechung von einem Unternehmerrisiko eines Versicherungsvertreters selbst in den Fällen aus, in denen eine Provisionssumme in bestimmtem Umfang garantiert wird, wenn nur die Möglichkeit besteht, erheblich höhere als die garantierten Provisionseinkünfte zu erzielen (vgl. BSG Urteil vom 29.01.1989 - 12 RK 63/79: Garantierte Provisionseinkünfte in Höhe von 36.000 EUR jährlich; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.01.2016 - L 4 R 2796/15: Provisionsfixum in Höhe von 1.750 EUR monatlich).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Auch bei Diensten höherer Art muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, d. h. die Dienstleistung muss zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (vgl. BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darf im Sozialversicherungsrecht an den Begriff der Selbständigkeit im Handelsgesetzbuch jedenfalls dann angeknüpft werden, wenn er wie beim Handelsvertreter den gleichen Inhalt hat (vgl. BSG Urteil vom 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R; BSG Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R; BSG Urteil vom 29.01.1981 - 12 RK 63/79).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Zulässigkeit des Anfrageverfahrens

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - L 8 R 968/10

    Sozialversicherungspflichtigkeit einer Tätigkeit als Serviceingenieur bei einem

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