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   SG Duisburg, 29.01.2014 - S 33 AL 363/13   

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SG Duisburg, 29.01.2014 - S 33 AL 363/13 (https://dejure.org/2014,18033)
SG Duisburg, Entscheidung vom 29.01.2014 - S 33 AL 363/13 (https://dejure.org/2014,18033)
SG Duisburg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - S 33 AL 363/13 (https://dejure.org/2014,18033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der erforderlichen Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld durch Ausübung einer versicherungspflichtigen Arbeit während der Haftzeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 12 AL 40/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Haftentlassung, Erfüllung der

    Auszug aus SG Duisburg, 29.01.2014 - S 33 AL 363/13
    Das BSG hat die bisherige Berücksichtigung von arbeitsfreien Wochenenden und Wochenfeiertragen als Versicherungspflichtzeiten bei Gefangenen in Anlehnung an die Situation von Arbeitnehmern auch bereits ausdrücklich gebilligt und mit der Berechnung der Beiträge für die Versicherungszeit der Gefangenen in § 1 der Gefangenen-Beitragsverordnung begründet, nach der jeder Arbeitstag mit einem 250-tel der Beitragsbemessungsgrundlage für ein Jahr angesetzt wird (vgl. BSG Urteil vom 07.11.1990 Az: B 9b 7RAr 112/89; s. auch LSG NRW Urteil vom 15.10.2008, Az: L 12 AL 40/07 und vom 18.03.2003, Az: L 1 AL 18/02).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 74/01 B

    Sozialversicherungspflicht von Strafgefangenen

    Auszug aus SG Duisburg, 29.01.2014 - S 33 AL 363/13
    Zwar scheidet ein Versicherungspflichtverhältnis als Beschäftigter nach §§ 24, 25 SGB III aus, weil der Kläger als Gefangener trotz Arbeitsleistung und Entlohnung zugewiesene Arbeit nicht in einem freien Beschäftigungsverhältnis verrichtet hat, sondern vielmehr in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis eigener Art (vgl. BSG Beschluss vom 05.12.2001 Az: B 7 AL 74/01 B).
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 98/78

    Entlohnte Beschäftigung - Beschäftigung eines Strafgefangenen - Arbeit während

    Auszug aus SG Duisburg, 29.01.2014 - S 33 AL 363/13
    Vielmehr spricht die Gesetzhistorie dafür, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der Versicherungspflicht für Gefangene gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 SGB III die Arbeit der Gefangenen, der Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gleichstellen wollte (vgtl. BSG Urteil vom 22.03.1979 Az: B 7 RAr 98/78).
  • LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22

    Arbeitslosenversicherung: Voraussetzung für zusammenhängende Arbeitsabschnitte

    Zur Begründung der hiergegen beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) eingelegten Berufung hat der Kläger auf das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.02.2014 - S 33 AL 363/13 - sowie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.09.2017 - B 11 AL 18/16 R - verwiesen.

    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen dem Vorbringen des Klägers auch nicht aus der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 12.09.2017 - B 11 AL 18/16 R - Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 29.01.2014 - S 33 AL 363/13 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 18 AL 177/15

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - ungeklärte Rechtsfrage - Beitragspflicht

    Es existiert ersichtlich lediglich eine Entscheidung des Sozialgerichts Duisburg vom 29. Januar 2014 - S 33 AL 363/13 - (juris), die die Rechtsauffassung des Klägers stützt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 240/16
    Er berief sich auf ein Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.01.2014 (S 33 AL 363/13) und legte Benachrichtigungen über die Zusammensetzung der Löhne für den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 30.09.2014 vor.
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