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   SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22 ER   

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SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22 ER (https://dejure.org/2022,36710)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.09.2022 - S 15 AL 168/22 ER (https://dejure.org/2022,36710)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. September 2022 - S 15 AL 168/22 ER (https://dejure.org/2022,36710)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
    Wann die Voraussetzungen des Versagungsgrundes der Unzuverlässigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG, der einen gerichtlich nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff darstellt (vgl. BSG Urt. v. 06.02.1992 - 7 RAr 140/90), verwirklicht sind, ergibt sich nicht abschließend aus dem AÜG.

    Unter Berücksichtigung der Beispielsfälle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG und des Schutzzweckes des AÜG muss ein Antragsteller als unzuverlässig angesehen werden, wenn in seiner Person Tatsachen vorliegen, denen zufolge zu besorgen ist, dass er sein Gewerbe nicht in Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften ausüben wird (vgl. BSG Urt. v. 06.02.1992 - 7 RAr 140/90).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).

    Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
    Die Berufsausübungsregelung ist zum Schutz der abhängig Beschäftigten, zu der der Staat verpflichtet ist, notwendig und verhältnismäßig, da sie die Berufsausübung sozialverträglich gestaltet (vgl. ausführlich BVerfG Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03; 1 BvR 2582/03).
  • LSG Hessen, 02.01.2017 - L 9 AS 739/16

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung kommt den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache, vorliegend der Klage gegen den Bescheid vom 12. August 2020, eine wesentliche Bedeutung zu (vgl. LSG Hessen Beschl. v. 02.01.2017 - L 9 AS 739/16 B ER).
  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 18/18

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
    Das Erfordernis der Erlaubniserteilung soll eine ständige Kontrolle der Verleihunternehmen gewährleisten, um die Verletzung insbesondere von Arbeitnehmerrechten zu verhindern (vgl. LSG Hamburg Urt. v. 30.01.2019 - L 2 AL 18/18).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
    Der Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn die Behörde ein unsachliches Motiv oder einen sachfremden Zweck verfolgt, ferner wenn sie nicht alle maßgebenden Ermessensgesichtspunkte in die Entscheidung einbezogen oder wenn sie die abzuwägenden Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet oder einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (BSG Urt. v. 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
    Es ist das aus den Regelungen des § 86a SGG hervorgehende gesetzliche Regel-Ausnahmeverhältnis zu beachten: In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 4 SGG ist maßgebend, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 Verwaltungsgerichtsordnung).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - erstmalige Erlaubnis

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
    Aufgrund der Prognose trifft die Behörde nicht die materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens des Versagungsgrunds selbst, sondern nur hinsichtlich der Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen (vgl. LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B).
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